Sankt Alban Warum die Gemeinde trotz Maximalförderung einen Radweg nicht will

Das Problem ist der Winterdienst.
Das Problem ist der Winterdienst.

Trotz 95-prozentiger Förderung verzichtet die Gemeinde Sankt Alban wohl auf einen Radweg über den Hoferhof ins Alsenztal. Denn die Sache hat einen Haken.

Mit dem Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ fördert der Bund die Planung und den Bau von neuen Radwegen. Ziel ist ein nachhaltiges und lückenloses Radverkehrsnetz. In der Regel werden 75 Prozent Fördermittel vom Bund gezahlt, finanzschwache Kommunen können 90 Prozent und eventuell noch mehr Förderung erhalten. In Bezug auf die Gemeinde Sankt Alban hatte Kreisverwaltung festgestellt, dass mit Einrichtung eines Radweges auf bereits vorhandenen Wirtschaftswegen zwischen dem Dorf und dem Hoferhof eine kürzere und schnellere Anbindung an den Radweg im Alsenztal und an weiterführende Radwege möglich wäre.

Ein solcher Radweg wäre auch förderfähig. Als finanzschwache Kommune würde Sankt Alben die Maximalförderung von 90 Prozent bekommen. Von den restlichen zehn Prozent würde der Kreis die eine Hälfte übernehmen, die andere Hälfte müssten sich die Orts- und die Verbandsgemeinde teilen. Das teilte Ortsbürgermeisterin Petra Becher in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mit.

Gemeinde mit Winterdienst überfordert

Die Sache hat allerdings einen Haken: Zur üblichen Verkehrssicherungspflicht für diesen Radweg würde auch der Winterdienst gehören. Bei Schneefall oder Glätte müsste rechtzeitig geräumt oder gestreut werden, so Becher, die der Meinung ist, dass die Gemeinde damit überfordert wäre. Im Rat wurde dieser Punkt lebhaft diskutiert. Vor allem vor dem Hintergrund der äußerst problematischen Finanzlage der Gemeinde. Schon bei der Pflege von Friedhof, Bürgerhaus und weiteren öffentlichen Anlagen stoße die Gemeinde an ihre Grenzen – sowohl was die Arbeitsbelastung angehe, als auch – und das ganz besonders – finanziell, war die Auffassung. Selbst ein Mülleimer für den Friedhof werde von der Kommunalaufsicht derzeit verwehrt, weil ein unausgeglichener Haushalt vorliege und einfach kein Geld da sei. Und ständig die Steuerhebesätze zu erhöhen, wie es das Land einfach so vorgebe, sei auch nicht umsetzbar, so die Meinung der Ratsmitglieder.

Aus diesen Gründen beschloss der Rat schließlich einstimmig, auf den Radweg zum Hoferhof zu verzichten. Den Ausschlag gab letztlich der Winterdienst, der in der geforderten Form einfach nicht leistbar sei. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ bei der Kreisverwaltung bestätigte Standortförderer Reiner Bauer, dass die Richtlinien in der Tat so formuliert seien, dass eine dauerhafte, nachhaltige Verkehrssicherheitspflicht auch den Winterdienst umfasse. „Wir sind derzeit in der Klärung mit den zuständigen Stellen, ob es bei weniger genutzten Rad-Nebenstrecken einen pragmatischen Weg geben könnte, von dieser Winterdienstverpflichtung wegzukommen“, so Bauer.

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