LOHNSFELD Weichen für neues Industrie- und Gewerbegebiet sind gestellt

Ein Luftbild der Gemeinde Lohnsfeld.
Ein Luftbild der Gemeinde Lohnsfeld.

Auf Lohnsfelder Gemarkung soll ein neues Industrie- und Gewerbegebiet entstehen. Es soll in der Gewanne „Lorenhek“ ausgewiesen werden.

Das neue Gewerbegebiet in der Gewanne „Lorenhek“ soll eine Fläche von rund 18 Hektar umfassen. 80 Prozent davon sollen nutzbar sein. Das Planungsgebiet reicht von der A63 bis zur Landesstraße L401 sowie von der B48 bis zur Gemarkungsgrenze Alsenbrück-Langmeil. Es wird sich dabei um großflächige Parzellen handeln, das Kleingewerbe wird somit ausgeschlossen.

Die Gemeinde wünscht außerdem, dass in diesem Bereich Vergnügungsstätten nicht zulässig sein sollen, und auch der Einzelhandel soll ausgeschlossen werden. Der Bau und das Betreiben von Elektro-Tankstellen soll auf je eine Einheit pro angesiedeltes Unternehmen beschränkt werden. Die zulässige Traufhöhe der Gebäude soll 15 Meter nicht überschreiten, was laut Planer für ein Industrie- und Gewerbegebiet üblich ist. Versiegelte Flächen müssen ausgeglichen werden. Zudem werden bestehende Wirtschaftswege gesichert, sodass es für die Landwirtschaft keine Beeinträchtigen geben wird. Bei der durch das Plangebiet führenden überregionalen Stromleitung muss ein Schutzstreifen von 30 Metern beachtet werden. Er darf nicht bebaut werden.

Verkehrs- und Entwässerungskonzept sind in Arbeit

Die Erschließung wird durch eine Stichstraße erfolgen, die an die Landesstraße angebunden wird. Noch in Bearbeitung ist ein Verkehrskonzept mit einer Linksabbiegespur. Nach ersten Einschätzungen der Verkehrsplaner sind die künftigen Verkehrsknotenpunkte bereits jetzt überlastet oder zumindest an der Grenze der Belastbarkeit angelangt. Ebenfalls noch in Bearbeitung ist das Entwässerungskonzept. Hier gilt es zunächst zu prüfen, inwieweit Oberflächenwasser auf den Grundstücken zurückgehalten werden kann. Für darüber hinaus anfallendes Wasser könnte es nötig werden, ein Rückhaltebecken anzulegen.

Gearbeitet wird derzeit auch an einem Schallschutzgutachten. Ersten Erkenntnisse scheinen zu zeigen, dass sowohl in Lohnsfeld als auch in Münchweiler die gesetzlich zulässigen Werte eingehalten werden. Wäre dies nicht der Fall, bestünde die Möglichkeit, die Produktion nachts einzustellen.

Für das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gelände muss es noch einen Ausgleich geben. Wie dieser im Detail aussehen soll, ist noch nicht abgeklärt. Denkbar wäre eine Aufforstung an anderer Stelle.

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