Donnersbergkreis Weitere Industrieflächen geplant

Die Verbandsgemeinde Winnweiler will bei der Planungsgemeinschaft Westpfalz im Zusammenhang mit der Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplans weitere Flächen als Industriegebiet ausgewiesen haben. Einstimmig hat der VG-Rat beschlossen, dafür die Flächen zwischen der Bauschuttdeponie, der A 63 und der B 48 zu beantragen.

Bürgermeister Rudolf Jacob (CDU) informierte die Ratsmitglieder über immer wieder eingehende Anfragen bezüglich freier Industrieflächen. Daraus ergebe sich für die VG ein Handlungsbedarf, um mit der Ausweisung neuer Flächen die Ansiedlung weiterer Industrieunternehmen zu ermöglichen. Der VG-Chef erläuterte die Gründe, die seiner Meinung nach zu regelmäßigen Anfragen für Industrie- und Gewerbeflächen führten. So sei die VG Winnweiler verkehrstechnisch sehr gut gelegen, mit einer schnellen Anbindung über die Autobahn nach Kaiserslautern, Mainz und damit auch ins Rhein-Main-Gebiet. Die einzelnen Anfragen bezögen sich meist auf zusammenhängende Areale mit einer Größe von mehr als zehn Hektar. Bei einer Vorprüfung durch die VG-Verwaltung habe sich das Gebiet in Höhe der Autobahn-Anschlussstelle Winnweiler als äußerst geeignet herauskristallisiert, so Jacob. Betroffen davon sind die Gemarkungen Alsenbrück-Langmeil und Lohnsfeld, des weiteren grenzt Münchweiler an dieses Gebiet. Die Gemeinderäte von Winnweiler und Lohnsfeld sowie der Ortsbeirat von Alsenbrück-Langmeil hätten bereits ihre Zustimmung zu einem solchen Schritt signalisiert, informierte der Bürgermeister. Vor der Aufnahme in den Flächennutzungsplan bedürfe es aber der Änderung des regionalen Raumordnungsplans. In diesem überregionalen Planwerk seien die betroffenen Flächen als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ klassifiziert. Da diese Ziele dann dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Winnweiler zuwiderliefen, bekäme Letzterer keine Genehmigung. Notwendig sei daher zuvor die Änderung des regionalen Raumordnungsplans, aus denen dann die Flächennutzungspläne abzuleiten sind. Die Fortschreibung des Plans wird in diesem Jahr durch die Planungsgemeinschaft Westpfalz erfolgen. Keine Widerstände gegen das Winnweilerer Vorhaben seien von der Kreisverwaltung, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der Landwirtschaftskammer sowie der Planungsgemeinschaft Westpfalz zu erwarten. Dieser Antrag sei ein erster Schritt, erläuterte Jacob den Stand des Verfahrens. Sollte der Raumordnungsplan wie gewünscht fortgeschrieben werden, könnte im Folgenden der Flächennutzungsplan der VG Winnweiler geändert und auf der Grundlage des Raumordnungsplans genehmigt werden. Daraus wäre dann ein Bebauungsplan zu entwickeln. Die Ansiedlung von Industrie oder Gewerbe sei für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der VG von großer Bedeutung, unterstrich Jacob. Es habe sich gezeigt, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemeinden auch die wesentlichste Einnahmequelle der VG seien.

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