Frankenthal Haftstrafe für Erpressung mit Schlagring

Das Schöffengericht am Amtsgericht Frankenthal hat den 40-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, dem räuberische Erpressung vorgeworfen worden war (wir berichteten), zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann an Silvester 2017 seine 22-jährige Ex-Freundin mit einem Schlagring bedroht hatte, um Geld zu erpressen.

Ein „buntes Potpourri durch das Strafgesetzbuch“ habe der Angeklagte zwischen Dezember 2017 und Juni 2018 veranstaltet, sagte Staatsanwalt Daniel Mayr in seinem Plädoyer. Angeklagt waren elf Straftaten, drei wurden im Verlauf der Verhandlung gestrichen, unter anderem eine im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung des Paars in Lambsheim im Oktober 2017. Die Anklage, Verteidiger Matthias Schwab und Richter Uwe Gau waren sich einig, dass der Vorfall an Silvester 2017 der „gewichtigste und gravierendste“ Vorwurf sei. An diesem Abend soll der 40-Jährige seine Ex-Freundin vor dem Haus ihrer Eltern bedroht, sie auf den Beifahrersitz des Autos eines Freundes gedrängt und gedroht haben, ihr mit einem Schlagring die Zähne auszuschlagen, wenn sie ihm nicht 50 Euro gebe. Uneinig waren sich die Juristen jedoch in der Bewertung des Vorfalls: Gau und Mayr werteten das Verhalten des Angeklagten als „besonders schwere räuberische Erpressung“, wenn auch in einem „minder schweren Fall“, unter anderem weil der Mann nicht zugeschlagen hatte. Doch auch wenn die junge Frau laut Gau „nicht die beste Zeugin“ ist, sahen Staatsanwaltschaft und Kammer die Vorwürfe durch deren Aussage bestätigt. Wenig hilfreich war hingegen die Aussage des Manns, in dessen Auto die junge Frau gedrängt worden war. Er „will nicht wahrgenommen haben, dass ein Schlagring eingesetzt wurde“, so Gau. Mayr erinnerte jedoch daran, dass der Freund schon in einer anderen Sache gegenüber der Polizei gelogen habe, um seinen Kumpel zu schützen. Rechtsanwalt Schwab sah die Sache anders: Die Geschichte der Dürkheimerin sei „von vorne bis hinten konstruiert“. Sein Mandant habe keinen Grund gehabt, „von diesem Mädel 50 Euro abzupressen und dabei einen Schlagring zu verwenden“. Er wies darauf hin, dass die 22-Jährige auch bei der Schilderung eines Vorfalls im Februar 2018 vor einer Ludwigshafener Schule übertrieben habe. Mayr merkte an, dass der Angeklagte nur zugegeben habe, was ihm habe nachgewiesen werden können. Er hatte zugegeben, das Auto des Vaters seiner Ex-Freundin und die Eingangstür des Hauses beschädigt zu haben, sowie das Fahren ohne Führerschein und den Besitz von Drogen. Das Gericht folgte den Argumenten des Staatsanwalts und verurteilte den Mann zur Haftstrafe. Da er bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wird er voraussichtlich nur weitere sieben Monate in Haft bleiben, bevor die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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