Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Privatfahrten im Dienstwagen: Ex-OB widersprechen Darstellung

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens müssen Wahlbeamte laut Landesrechnungshof bestimmte Regeln beachten.
Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens müssen Wahlbeamte laut Landesrechnungshof bestimmte Regeln beachten.

Privatfahrten von Frankenthaler Oberbürgermeistern in deren Dienstlimousinen habe es auch in der Vergangenheit gegeben: Das hat die Verwaltung am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Für ihre Amtszeiten weisen das die Vorgänger von Nicolas Meyer (FWG), der wegen eines Konzertbesuchs in der Kritik steht, zurück.

In seiner achtjährigen Amtszeit als Oberbürgermeister habe er keine privaten Fahrten im Dienstwagen der Stadt unternommen. „Der Dienstwagen wurde von mir ausschließlich für

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