Frankenthal Stadtklinik: Noch kein Vergleich mit Ex-Direktor

Seit Monaten können die Stadt als Arbeitgeber und der ehemalige Stadtklinik-Manager in einer arbeitsrechtlichen Klage nicht eini
Seit Monaten können die Stadt als Arbeitgeber und der ehemalige Stadtklinik-Manager in einer arbeitsrechtlichen Klage nicht einigen.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen kaufmännischen Direktor der Stadtklinik Frankenthal und der Stadt als Arbeitgeber wird sich noch mindestens bis Ende August hinziehen. Beide Parteien hätten gegenüber dem Gericht geäußert, dass sie sich noch in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen befinden. Darüber informiert die zuständige Richterin am Arbeitsgericht in Ludwigshafen, Eva-Maria Hirsch, auf Anfrage. Nachdem eine Kündigung von 2022 im Januar durch das Landesarbeitsgericht in Mainz für unwirksam erklärt worden ist, klagt der geschasste Klinik-Manager auf Beschäftigung. Wird ein Vergleich erzielt, endet das Verfahren. Andernfalls werde voraussichtlich für Herbst ein Kammertermin angesetzt, hatte Arbeitsgerichtsdirektor Michael Fleck Ende Mai angekündigt.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Ende 2019 aufgebrachte Vorwürfe über gravierende Missstände in medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekten in dem städtischen Krankenhaus. Juristisch erhärten ließen sich diese bislang nicht. Nach dem Mainzer Richterspruch im Januar musste die Stadt dem Ex-Klinik-Direktor mehr als eine halbe Million an Lohnausständen zahlen. Weil die Kündigung unwirksam ist, steht er weiter auf der Gehaltsliste der Kommune. Der Manager selbst würde am liebsten wieder auf seinen Posten zurückkehren. Dieser ist allerdings nach zwischenzeitlich zwei Wechseln seit 1. April neu besetzt.

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