Grünstadt Altbau-Besitzer profitieren

Der Ortsbeirat Sausenheim hat sich am Mittwoch mit der Dorferneuerung beschäftigt. Hans-Jürgen Wolf vom gleichnamigen Planungsbüro in Kaiserslautern stellte den Beiratsmitgliedern sowie den Zuhörern kurz seine bisherigen Planungsergebnisse vor.

Anhand von Skizzen veranschaulichte er die Abgrenzung des alten Dorfkerns und welche Gebäude somit von der Dorfsanierung profitieren könnten. „Wir sind hier natürlich noch im Entwurfsstadium“, sagte Wolf. Zudem ermutigte er Eigentümer von Gebäuden im alten Dorfkern, sich über die Möglichkeiten der Förderung vom Planungsbüro beraten zu lassen. Insgesamt zehn Beratungen habe er seit 2017 in Sausenheim geführt. „Es wäre schön, wenn sich noch mehr Eigentümer kostenlos und unverbindlich bei uns informieren“, so Wolf, der betonte, dass ein Renovierungsvorhaben sich wirklich lohne und man durch eine Förderung von maximal 30 Prozent bis zu 20.000 Euro sparen könne. Die Dorferneuerung, die in Sausenheim insgesamt acht Jahre läuft, ermöglicht, dass alte ortsbildprägende Bausubstanz mit finanzieller Hilfe aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes, erhalten, saniert und erneuert wird. In die Förderung fallen Gebäude, die in der Regel bis 1945 erbaut worden sind. Aktuell stehen laut Ortsvorsteher Gerd Walther (SPD) keine Wohngebäude im alten Dorfkern leer. „Das zeigt uns, dass die Nachfrage nach Häusern da ist. Gerade für junge Familien ist eine finanzielle Förderung sehr interessant“, sagte Walther. Aber auch kommunale Gebäude wie das Alte Rathaus könnten von der Bezuschussung profitieren, erläuterte Wolf. Mit Hilfe eines Maßnahmenkataloges, der die Ideen aus den Arbeitsgruppen zusammenfasst, sollen nun die einzelnen Parameter wie Realisierung, Kosten oder Dauer der Projekte übersichtlich dargestellt werden. „Es wäre schön, wenn sich ein Arbeitskreis für die Planung bilden würde“, sagte Wolf. Walther sprach sich zudem für eine Sanierungssatzung aus. „Diese ermöglicht im Sanierungsgebiet eine steuerliche Absetzung von 90 Prozent der Kosten in einem Zeitraum von zehn Jahren“, erklärte er. Dabei werde auch der Innenausbau von Gebäuden, wie beispielsweise die Erneuerung einer Heizung anerkannt. Die Zuschüsse aus der Dorferneuerung für die Außensanierung an den Gebäuden könne zusätzlich beantragt werden.

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