Leiningerland Balkonkraftwerke: Wie viel vom Fördergeld für Privatleute schon weg ist

Mit der Förderung wirft die Anlage schon im dritten Jahr Gewinne ab.
Mit der Förderung wirft die Anlage schon im dritten Jahr Gewinne ab.

Seit Ende Mai können Bürger der Verbandsgemeinde Leiningerland einen 200-Euro-Zuschuss für den Kauf eines Balkonkraftwerks einheimsen. Allerdings: Der Fördertopf reicht nur für 400 Anlagen. Wie sich die Nachfrage entwickelt und wie viel vom Geld schon weg ist.

Was wird in der Verbandsgemeinde Leiningerland gefördert?
Gefördert werden Photovoltaik-Balkonkraftwerke. So bezeichnet man Solarzellen-Paneele, die an der Balkonbrüstung angebracht werden können. Sie werden mit der Steckdose verbunden und können dann Strom ins Hausnetz einspeisen. Das ist weniger aufwendig als die Montage einer Anlage auf dem Dach. Die Verbandsgemeinde (VG) Leiningerland fördert solche Balkonkraftwerk mit pauschal 200 Euro. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung von höchstens 800 Watt, die nur in das private Netz einspeisen. Dafür stehen in der VG 80.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt können also 400 Anlagen gefördert werden.

Warum gibt es die Förderung und woher kommt das Geld?
Das Geld stammt aus einem Fördertopf des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation, kurz Kipki. Die Landesregierung will damit auf unbürokratische Weise Projekte fördern, die dem Klimaschutz dienen. Dafür stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Teil davon, nämlich 180 Millionen Euro, wird den Kommunen überlassen. Wie viel eine Stadt oder Verbandsgemeinde erhält, richtet sich nach der Anzahl ihrer Einwohner. Das Land betont, dass die Fördermittel schnell und einfach verteilt werden sollen. Die Kommunen konnten daher aus einem Katalog von Ideen die für sie sinnvollen Projekte auswählen und auf unkomplizierte Bewilligung hoffen. Die Verbandsgemeinde Leiningerland bekommt aus dem Topf Mittel in Höhe von 914.914 Euro. Davon werden 80.000 Euro für die Förderung der Photovoltaikanlagen an Balkonen verwendet, der Rest wird zum Beispiel für Solar- und Stromspreicheranlagen in den Grundschulen ausgegeben.

Wer kann die Förderung für die Balkonkraftwerke beantragen?
Seit dem 27. Mai und noch bis Ende des Jahres können die Anträge gestellt werden. Geld bekommen Privatpersonen, die einen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Leiningerland haben und die Anlage auch hier errichten. Außerdem müssen die Balkonkraftwerke ab dem 23. Mai neu angeschafft worden sein. Gebraucht gekaufte Paneele werden also nicht gefördert. Jeder Haushalt kann nur einmal Geld erhalten, und die jeweiligen Bürger müssen selbst in dem Gebäude wohnen. Das heißt, dass man weder für Ferienwohnungen noch für vermieteten Besitz Geld beantragen kann. Mieter können die Förderung in Absprache mit ihrem Vermieter beantragen. Der Strom aus der Anlage darf nur privat, also im eigenen Haushalt, verbraucht werden. Wer gefördert wird, der verpflichtet sich außerdem dazu, die Anlage fünf Jahre lang in der VG zu betreiben.

Was muss man einreichen?
Wer sich für die Förderung interessiert, muss einen Antrag ausfüllen. Das geht ganz einfach online. Beim Bürgerservice an den Standorten Grünstadt und Hettenleidelheim können die Formulare aber auch in Papierform abgeholt und abgegeben werden. Dem Antrag müssen Belege zu den Ausgaben, der Registrierung der Anlage beim Markstammdatenregister sowie unter Umständen ein Einverständnis von Vermieter und Denkmalschutz beiliegen. Außerdem brauchen die Behörden ein Foto der installierten Anlage. Darauf muss erkennbar sein, dass das Balkonkraftwerk tatsächlich am entsprechenden Haus angebracht wurde. Als Ausgabenbeleg reicht beispielsweise ein Kassenzettel.

Für wen eignet sich ein Balkonkraftwerk?
Nicht nur ist der Einbau von Balkon-Solaranlagen einfacher als der ihrer Schwestern auf dem Hausdach. Sie rechnen sich auch schneller, da sie deutlich günstiger sind. Das muss allerdings nicht für jeden Haushalt gelten. Speichern lässt sich der Strom beispielsweise nur mithilfe kostspieliger Akkus, für die keine Förderung beantragt werden kann. Für den Betrieb ist ein Speicher nicht zwingend notwendig. Wer sich viel zu Hause aufhält, kann auch so profitieren. Der Strom muss in diesem Fall aber dann verbraucht werden, wenn er entsteht.

Wie ist das Interesse?
Das Interesse sei groß, sagt die Verbandsgemeinde Leiningerland. Vor allem am Anfang habe es viele Rückfragen zu dem Angebot gegeben. Die seien inzwischen zurückgegangen, doch die Verwaltung erhalte weiterhin kontinuierlich neue Anträge. Bis zum 29. Juli wurden 118 Kraftwerke gefördert, davon 17 in den letzten zweieinhalb Wochen. Damit ist inzwischen mehr als ein Viertel der Mittel ausgeschöpft.

Muss man sich beeilen, um noch eine Förderung zu erhalten?
Die Verbandsgemeinde betont, dass die Anträge nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Wenn die 80.000 Euro aufgebraucht sind, gibt es keine Fördermöglichkeiten mehr. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden wieder zurückgeschickt. Aber wenn die Anträge im bisherigen Tempo weiter eingehen, muss man sich derzeit nicht übermäßig beeilen. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei das Interesse an der Förderung laut Verwaltung trotzdem hoch.

Warum gibt es den Zuschuss nicht auch in Grünstadt?
Während die Verbandsgemeinde Leiningerland Balkonkraftwerke fördert, hat die Stadt Grünstadt sich anders entschieden: Statt einen Teil des Geldes vom Land an Privatleute weiterzugeben, will sie ihre rund 400.000 Euro ausschließlich für städtische Projekte ausgeben. Ihre Ablehnung begründet sie damit, dass sich ein Balkonkraftwerk für Privatleute innerhalb weniger Jahre ganz von selbst auszahle. Der Grünstadter Klimamanager, Pirmin Magez, rechnete vor: Eine solche Anlage koste in der Anschaffung etwa 600 Euro, ihre Besitzer könnten pro Jahr etwa 200 Euro an Stromkosten sparen. Im vierten Jahr bedeute das bereits einen Gewinn, auch ohne Geld vom Land. Eine Förderung hält die Stadt aus diesem Grund für nicht sinnvoll.

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