Kirchheim RHEINPFALZ Plus Artikel Betriebsleiterwohnung : Warum ein Winzer seine Klage zurückzieht

Eine Winzer-Wohnung im Außenbereich ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Eine Winzer-Wohnung im Außenbereich ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Zu dem Weingut eines Winzers aus Kirchheim gehören neben dem Betriebssitz im Ort zwei Hallen im Außenbereich. Für eine davon hat der Winzer einen Bauantrag gestellt, denn er will daraus ein Flaschenlager machen. Außerdem sollen auf das bisher eingeschossige Gebäude ein Ober- und ein Dachgeschoss gesetzt werden – für eine Betriebsleiterwohnung. Daraus wird aber nichts.

Den Umbau zu einem Flaschenlager hat die Bauabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim

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