Grünstadt „Betriebswirtschaftlich orientiert“

„Einige Punkte hinsichtlich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedürfen einer Erläuterung“, schreibt Sven Mayer, Geschäftsführer der Lebenshilfe (LH) Bad Dürkheim in einer Stellungnahme zu unserem Artikel „Kampf ums Überleben“ vom Freitag, in dem die WfbM in Altleiningen, der Kleinsägmühlerhof, mit dem Integrationsbetrieb der LH Grünstadt/Eisenberg, dem Bistro Lebensreich mit Dienstleistungsunternehmen, verglichen wird.

„Das sind zwei verschiedene Ansätze der Beschäftigung von Menschen mit Handicap, deren Unterscheidung man nicht auf die jeweilige Finanzierung oder Gewinnorientierung reduzieren sollte“, so Mayer. Unter anderem heißt es in dem Beitrag, dass bei einer WfbM im Gegensatz zum Integrationsbetrieb die Beschäftigung der eingeschränkten Personen im Mittelpunkt stehe und nicht die Produktivität. Dazu sagt Mayer: „Auch bei den Dürkheimer Werkstätten mitsamt dem Kleinsägmühlerhof steht die Produktivität im Fokus – manchmal mehr, als wir uns dies wünschen würden.“ Aktuell zwinge eine EU-Bio-Verordnung zu großen baulichen Veränderungen auf dem Altleininger Hof. „Die Investitionen sind mit dem Pflegesatz nicht aufzufangen“, betont er. Allein mit dem Pflegegeld könnten die verschiedenen Bereiche der WfbM weder den jetzigen Stand halten noch sich weiterentwickeln. Zwar würden die Pflegesätze immer mal wieder pauschal angehoben, doch nicht automatisch entsprechend den steigenden Lohnkosten. „Wir zahlen aber nach Tarif“, so Mayer. Mittlerweile müssten sich auch Behindertenwerkstätten betriebswirtschaftlich ausrichten und qualitativ wie preislich mit der Konkurrenz messen lassen. „Als Träger einer WfbM gehen wir per Gesetz, insbesondere Sozialgesetzbuch und Werkstättenverordnung, einige Verpflichtungen ein“, sagt Mayer. Dazu gehöre die Aufnahme von behinderten Männern und Frauen aus einem bestimmten Einzugsgebiet, unabhängig von der Art und Schwere ihres Handicaps. Integrationsbetriebe hingegen könnten ihre behinderten Mitarbeiter – auch nach Leistungsstärke – auswählen. Nicht zuletzt seien mindestens 70 Prozent der erwirtschafteten Arbeitsergebnisse an die behinderten Menschen auszuzahlen. Mayer: „Bei einem besonders positiven Resultat führte dies in der jüngeren Vergangenheit schon zu Sonderzahlungen an die Beschäftigten mit Behinderung.“ (abf)

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