Stauf Erdmassen vom Nachbarfeld: Pollichia misstraut Landwirt

Das Pollichia-Grundstück unterhalb von Stauf ist ein Naturparadies.
Das Pollichia-Grundstück unterhalb von Stauf ist ein Naturparadies.

Das Gelände der Pollichia unterhalb von Stauf steht unter Naturschutz. Beim letzten Starkregen wurde es durch angeschwemmte Erdmassen stark verschmutzt, die beiden Teiche erheblich und die Mönche in Mitleidenschaft gezogen. Wer kümmert sich nun darum? Die RHEINPFALZ hat nachgefragt.

Bei der Pollichia-Kreisgruppe ist man besorgt. Beim letzten Starkregen vor wenigen Wochen ist das Feuchtbiotop unterhalb von Stauf, um das sie sich kümmert, stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Das habe mit den Erdmassen vom Nachbargrundstück zu tun, die bei dem Ereignis auf das der Pollichia geschwemmt worden seien. Dieses wird von einem Landwirt bewirtschaftet, die Pollichia befürchtet nun, dass daher nun vielleicht mit Pestiziden verunreinigte Erde über den kleinen Wall, der nur 30 Zentimeter hoch sein soll, geschwappt sei und das Gelände, das unter Naturschutz steht sowie einen der beiden Teiche erheblich verunreinigt habe.

Der Vorstand der Kreisgruppe der Pollichia hat sich daher etwa an die Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden gewandt, auch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Münchweiler-Alsenz sei eingeschaltet worden. „Wir wollen auch Kontakt zur Oberen Naturschutzbehörde aufnehmen“, sagt Bernhard Schmitt, Vorsitzender der Pollichia Donnersbergkreis. Er hegt den Verdacht, dass der Landwirt, dem die Felder rund um das Pollichia-Grundstück gehören, möglicherweise gegen eine Verordnung verstoßen habe, die die Bepflanzung des Grundstücks betrifft, die das Wegschwemmen von Erde bei Starkregen verhindern oder zumindest einschränken sollte.

Das sagt der Kreis

Kreis-Sprecher Lutz Schowalter bestätigt, dass der betreffende Landschaftsteil als „Staufer Lehmkuhlen“ durch die Untere Naturschutzbehörde des Donnersbergkreises 2019 unter Schutz gestellt wurde. „Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Landschaftsbestandteil mit großer Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume, insbesondere auch der zeitweilig trockenfallenden Gewässer“, erklärt er.

Somit sei das Entfernen, das Beschädigen oder Zerstören der geschützten Landschaftsbestandteile oder Teilen davon verboten. Wer das doch tut, vorsätzlich oder grob fahrlässig, handelt ordnungswidrig. „Vorliegend kann man von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit allerdings wohl nicht ausgehen, da es sich um ein naturbedingtes Schadensereignis gehandelt hat, die nicht auf eine Handlung des betreffenden Landwirtes, dem das angrenzende Feld gehört, zurückzuführen ist“, betont Schowalter. Er ergänzt: „Ansonsten ist die Frage, ob der betreffende Landwirt für die Schadensregulierung überhaupt in Regress genommen werden kann, rein zivilrechtlicher Natur und müsste zwischen der Pollichia als geschädigtem Eigentümer der betreffenden Fläche und dem Landwirt als Bewirtschafter der betreffenden landwirtschaftlichen Fläche geklärt werden.“

Die Untere Naturschutzbehörde würde gegenüber der Pollichia als Eigentümer der Fläche, auf der sich der geschützte Landschaftsbestandteil befindet, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, das heißt die Wiederherstellung der unterschiedlichen Lebensräume, die geschützt sind, fordern.

Was den Eintrag von Pestiziden betrifft, macht man sich beim Kreis eher keine Sorgen, da dieser eh nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der guten fachlichen Praxis durch die Landwirtschaft erfolgen soll und dann keine Umweltgefährdung darstelle. Letztlich würden auf der betreffenden Ackerfläche Nahrungsmittel produziert, die auch zum Verzehr durch Menschen vorgesehen seien. Daher dürften da nur Mittel auf eine Art und Weise eingesetzt werden, der zwar bestimmte pflanzliche und tierische Schadorganismen gezielt bekämpfe, sich aber auf sonstige Fauna und Flora nicht nachteilig auswirken darf. „Einzig ein gegebenenfalls erhöhter Nährstoffeintrag, der von einer landwirtschaftlichen Fläche zu besorgen wäre, könnte Auswirkungen auf die geschützten Gewässer oder sonstigen betroffenen Landschaftsbestandteile haben, der jedoch nur kurzzeitig und nicht erheblich beziehungsweise nachhaltig ist“, erklärt Schowalter.

Natürlich würde die Untere Naturschutzbehörde die Pollichia im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung dieser Zielsetzung unterstützen. Es sei mit dem Vorstand der Pollichia abgestimmt worden, dass dieser einen Ortstermin mit den beteiligten Parteien, also dem Landwirt, der Pollichia und gegebenenfalls der Unteren Naturschutzbehörde organisiert. Dann wird man weiterschauen. Schowalter sagt: „Letztlich muss sichergestellt werden, dass die geschützten Landschaftsbestandteile wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt und der Schutzzweck der Rechtsverordnung wieder eingehalten wird.“

Das sagt der Landwirt

Marc Carduck ist der Bewirtschafter der Felder rund um das Grundstück der Pollichia. Er sagt: „Wir Landwirte haben die Verpflichtung zur Winterbegrünung, die Erosion verhindern soll. Eine Winterbegrünung war von uns eingesät worden. Der Boden wird dann nach einer bestimmten Frist flach bearbeitet, um der Folgenutzung – in unserem Fall Zuckerrüben – gute Voraussetzungen zu bieten.“ Bedingt durch die kalte Witterung habe er in diesem Jahr die Zuckerrüben erst spät aussäen können, sodass das Wurzelwerk der Pflänzchen bei dem Starkregen noch zu schwach gewesen sei, um die Wassermassen aufzuhalten. „Die ersten rund 20 Zentimeter Erde auf dem Feld sind für uns Landwirte am wertvollsten, und wenn von dort Erde weggespült wird, trifft es uns am härtesten“, so Carduck. Die Unkrautmittel, die er verspritze, seien alle nahrungsmitteltauglich. Carduck: „Bei dem Starkregen wurden die Mittel so stark verdünnt, dass sie höchstens in homöopathischen Dosen ins Erdreich gelangen konnten und sicherlich nicht belastend sind.“

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