Grünstadt Finanzpolster schrumpft rapide

Das Finanzpolster der Gemeinde Battenberg schrumpft rapide. Auch steuert das Burgdorf auf einen unausgeglichenen Haushalt zu. Das erklärte Ute Mattern-Schäfer aus der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land bei der jüngsten Sitzung des Rates. Bauamtsleiter Erwin Fuchs mahnte die Umsetzung des Bebauungsplans „Östlich der Falltorstraße“ an, für den die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert wurde.

Dafür stimmten vier Mitglieder des unvollständig erschienenen Rates bei einer Enthaltung und zwei Nein-Stimmen. Am 28. Februar 2013 hatte das Gremium beschlossen, einen B-Plan für die Freifläche zwischen Falltorstraße, Hauptstraße und Am Hipperling aufzustellen. 12.000 Euro wurden damals dafür im Haushalt bereitgestellt. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen, mit der verhindert werden kann, dass zwischenzeitlich bauliche Anlagen entgegen den Vorstellungen der Gemeinde errichtet oder umgestaltet werden. So eine Sperre gilt zwei Jahre. Nun stand die Entscheidung an, sie um zwölf Monate zu verlängern. Da die Zeit jedoch ohne eine Planungsaktivität verstrichen ist, rät die Verwaltung „dringendst“ den Auftrag an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben. Nur wenn besondere Umstände das erfordern, könnte die Veränderungssperre nochmals um ein Jahr verlängert werden. „Wir sehen ab dem vierten Jahr bereits ein Entschädigungsrisiko auf die Gemeinde zukommen“, sagte Fuchs und empfahl, entweder von der Verlängerung abzusehen oder endlich von der Planungshoheit Gebrauch zu machen. Die Grundstückseigentümer hätten „in nächster Zeit“ nicht vor, zu bauen, erklärte Bürgermeister Peter Schmidt und sprach sich – ebenso wie Erhard Schwalb – dagegen aus, jetzt viel Geld für die Planung in die Hand zu nehmen, die eventuell später wieder modifiziert werden müsste. Fuchs bestärkte ihn darin: Für das Erteilen des Einvernehmens zu einem Bauprojekt habe die Gemeinde zwei Monate Zeit. „Es wäre also kein Problem, Widerspruch einzulegen.“ Werner Herstein sieht das anders, da man dann nur nach Paragraf 34 Baugesetzbuch Einfluss nehmen könne. Im Klartext: Die Gemeinde hat nur das Recht zu beurteilen, ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einpasst. „Es ist fahrlässig, Bauwilligen alle Freiheiten zu lassen“, meinte Beigeordneter Wolfgang Pahlke. Er habe sich erkundigt: Gewiefte Architekten und Anwälte könnten unter Hinweis auf den umliegenden Bestand ein mehrstöckiges Gebäude errichten. Sicher ist, dass der Kassenbestand der Ortsgemeinde, also ihre Forderungen an die VG, kräftig sinkt. Im Jahr 2013 war er von 277.300 Euro auf 212.000 Euro gefallen. Ende 2014 lag er bei knapp 168.000 Euro. Zum 31. Dezember 2016 werden der Gemeinde noch 19.000 Euro zur Verfügung stehen. „Es zeichnet sich ab, dass die liquiden Mittel 2017 aufgebraucht sind“, sagte Mattern-Schäfer. Darüber, dass die Kommune zum Jahresende 2015, nach Tilgung des letzten zinslosen Landesdarlehens, schuldenfrei ist, wird man sich nicht lange freuen können. Die Finanzfachfrau prophezeite bereits im Doppelhaushalt 2017/18 die Aufnahme von Krediten in Höhe von 42.000 Euro, um die Investitionen tätigen zu können. Dann sei Battenberg in der Situation wie 1994/95, als Bedarfszuweisungen vom Land beantragt werden mussten. Die freiwilligen Leistungen müssten gesenkt werden. So sei fraglich, wie die Kneippanlage, die jährlich rund 1500 Euro Unterhalt koste, von den geringen Erträgen der Schenkung auf Dauer gehalten werden könne, so Mattern-Schäfer. Vorhaben, für die Beträge eingestellt wurden, sind im Wesentlichen: für den Abriss des „Hochhauses“ (80.000 Euro), und Gerichtskosten der laufenden Klage gegen den Landkreis (Stichwort Reiterhof) 6000 Euro. (abf)

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