Grünstadt Grünstadt: Fällung von Pappeln war rechtens

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Aufregungen herrschte, nachdem die Pappeln hinter dem Grünstadter Toom-Baumarkt gefällt wurden. Doch die Aktion ist rechtens. Wenn’s gefährlich ist, gilt die Frist, dass Bäume vor dem 1. März zu fällen sind, nicht.

Hinter dem Grünstadter Toom-Baumarkt gibt es entlang des Bordollorings einen Streifen mit Pappeln, Sträuchern und anderen Bäumen. Ende vergangener Woche, in den ersten Tagen des Märzes, sind dort mehrere Bäume gefällt worden. Nach Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume entfernt werden, um Vögeln die Möglichkeit zum Brüten zu geben. Aber es gibt Ausnahmen – und zwar dann, wenn von den Bäumen eine Gefahr ausgeht, weil sie umfallen oder Äste abfallen könnten und diese Menschen oder Autos treffen könnten, kurzum: wenn sie nicht verkehrssicher sind. Eine solche Gefahr haben die Verantwortlichen bei der Stadt Grünstadt und beim Kreis Bad Dürkheim bei den Pappeln gesehen, die längs des Talweges an der schmalen Seite des Grundstücks nahe der Straße standen. Die Stadt hatte den Eigentümer der Fläche deshalb Mitte Februar aufgefordert, die kaputten Bäume bis Mitte März abzuholzen. Joachim Meyer, Büroleiter bei der Stadtverwaltung, berichtet: „Der Eigentümer wurde explizit darauf hingewiesen, dass er sich – bevor er mit der Maßnahme beginnt – wegen der Größe der Bäume und eventuellen Tieren, die Unterschlupf gefunden haben, mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Verbindung setzen muss.“ Das habe der Eigentümer, ein Privatmann, auch getan, berichtet Sina Müller von der Kreisverwaltung. Die Fällung sei genehmigt worden. Denn die Nicht-Fäll-Vorgabe zwischen März und September gelte nicht, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist – und das sei hier der Fall. Das habe der Fachmann der Unteren Naturschutzbehörde, der mehrmals vor Ort gewesen sei, so bestätigt. Die Gefahr sei allerdings nicht nur von den Bäumen ausgegangen, die nahe am Talweg standen, sondern auch von denen weiter drin im Grünstreifen, sagt Müller: „Sie waren so groß und kaputt, da hätte auch von dort etwas auf die Straße fallen können oder bei Sturm möglicherweise auch auf ein Haus.“ Deswegen habe die Kreisverwaltung auch bei diesen „Innen-Bäumen“ Handlungsbedarf gesehen. Kontrolle Mitte Februar Auf die Frage, warum die Stadt den Grundstückseigentümer erst Mitte Februar aufforderte, die Bäume zu entfernen, verweist Büroleiter Meyer darauf, dass erst seit Januar ein neuer Mitarbeiter das Bauamt verstärkt: „Der neue städtische Straßenkontrolleur hat nach Einarbeitung mit der Begehung aller Straßen im Stadtgebiet und den Ortsteilen begonnen. Die Begehung des Talweges erfolgte am 15. Februar, das Schreiben an den Eigentümer wurde am 16. Februar versendet.“ Und zugleich die Frist bis 15. März gesetzt. Meyer fügt an, dass die Stadt den Eigentümer im Herbst 2012 schon einmal angeschrieben hatte, da die Pappeln bereits damals wegen Astbruchgefahr eine Gefährdung der Verkehrssicherheit gewesen seien. Daraufhin seien sie stark zurückgeschnitten worden. „Der Zustand ist dem Eigentümer also bekannt. Da einige Bäume zwischenzeitlich Pilzbefall haben und abgestorben sind, müssen diese jetzt komplett entfernt werden.“ Anwohner wollen Grünstreifen 2011 habe es einen Antrag auf Wohnbebauung für diese Fläche gegeben, es gebe auch einen Aufstellungsbeschluss und einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger, berichtet Meyer. Aber ein Bebauungsplan-Entwurf sei noch nicht verabschiedet worden. Der stellvertretende Bauamtsleiter Dirk Theobald berichtet: Bevor jemand an dieser Stelle Häuser bauen könne, müsse er ein schalltechnisches Gutachten und eine Artenschutz-Untersuchung erstellen lassen und bei der Stadtverwaltung abgeben. „Diese Gutachten wurden nicht vorgelegt.“ Was für die Stadt im Umkehrschluss heiße, dass sie das jetzt erstmal nicht weiterverfolgen müsse. Bereits vor fünf Jahren haben Anwohner 304 Unterschriften für den Erhalt des Grünstreifens längs des Bordollorings gesammelt. Eine Anwohnerin aus der Otto-Fliesen-Straße berichtet der RHEINPFALZ, dass den Anwohnern zugesagt worden sei, „dass dieser Grüngürtel bestehen bleibt“. Von einer solchen Zusage weiß die Stadtverwaltung nichts: „Es ist schwierig zu glauben, dass seitens der Stadt rechtsverbindlich solch eine Zusage erfolgte“, sagt Meyer und begründet das auch: „Unser Stadtplaner war mehrfach in Kontakt mit den Anwohnern. Eine solche Zusage hätte einen Beschluss zur Aussetzung des förmlichen Verfahrens ergeben müssen.“ Aggressive Stimmung Auf Anfrage der RHEINPFALZ sagte der vom Eigentümer mit der „Vor-Ort-Aufsicht“ beauftragte Mann zur Frage, ob das Gelände Baugelände werden soll, er wolle sich dazu nicht äußern. Viel wichtiger sei, dass die Fäll-Arbeiten, für die der Eigentümer kurzfristig eine Firma bekommen habe, schnell abgeschlossen werden könnten. Ihm und den Arbeitern sei in den vergangenen Tagen sehr viel Aggressivität entgegengeschlagen: „Das ist nicht mehr nachvollziehbar. Ein Anwohner wollte mich sogar schlagen.“ Der Bevollmächtigte des Grundstückseigentümers – der wegen dieser Erfahrungen weder seinen Namen noch den des Eigentümers in der Öffentlichkeit sehen will –, führt weiterhin aus: „Das ist eine wilde Deponie geworden.“ Es seien Kompost, aber auch Müll und Elektroschrott auf der Fläche entsorgt worden. Der Grüngürtel wurde vor Jahrzehnten angelegt, um Menschen vor Lärm und Geruch einer Konservenfabrik zu schützen. Die Fabrik gibt es mittlerweile nicht mehr.

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