Grünstadt/Leiningerland Krank während der Feiertage: Wo es Hilfe gibt

Ob es wie im vergangenen Jahr auch in den kommenden Tagen wieder ein solches Bild vor der Ärztlichen Bereitschaftspraxis geben w
Ob es wie im vergangenen Jahr auch in den kommenden Tagen wieder ein solches Bild vor der Ärztlichen Bereitschaftspraxis geben wird?

Wer zwischen Weihnachten und Neujahr erkrankt, hat alle Jahre wieder dasselbe Problem: Er steht bei seinem Hausarzt vor verschlossener Tür. Die meisten Allgemeinmediziner machen über den Jahreswechsel Urlaub. Wo bekommt man medizinische Hilfe?

Ausgerechnet zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel krank oder verletzt? Betroffene finden in dieser Zeit nur selten medizinische Hilfe bei ihrem Hausarzt, denn das Gros der Praxen hat geschlossen. Auch hier in der Region. Jens Galan, der Vorsitzende der Ärztegemeinschaft im Leiningerland (AGIL), in der sich rund 50 Mediziner zusammengeschlossen haben, informiert auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass sich die Praxisbetreiber in der Fläche nicht untereinander abstimmen: „Absprachen für das ganze Leiningerland gibt es nicht; die Kollegen regeln das bei allen ihren Urlauben für sich im Speziellen.“ Soll heißen: Der eine oder andere sorgt während seiner Betriebsferien eventuell für eine Vertretung. Also bleibt möglicherweise nichts anderes übrig, als sich an die Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) am Kreiskrankenhaus Grünstadt zu wenden.

Im vergangenen Jahr mussten die Menschen jedoch viel Geduld mitbringen. Ausharren in einer langen Warteschlange war angesagt. Das hat für einigen Unmut gesorgt. Galan hofft, dass die personelle und materielle Ausstattung der Bereitschaftspraxis verbessert wird. Einen Einfluss darauf hat AGIL nicht. Vielmehr ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz zuständig dafür.

Ersteinschätzung bei Patientenservice

Landesweit sind 427 Ärzte im Pool für die Bereitschaftsdienste. Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts am 24. Oktober, dass freiberuflich tätige Poolärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden bald deutlich weniger Mediziner für Einsätze in der ÄBP zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung der KV wird für die Mehrzahl der Betroffenen der durch das Urteil erzwungene Wechsel von der Freiberuflichkeit zu einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich oder auch nicht interessant sein. „Deshalb müssen wir mit einem hohen Verlust von Poolärzten rechnen und umgehen“, so die KV.

Sieben ÄBP werden geschlossen – die Grünstadter gehört nicht dazu – und die Öffnungszeiten werden eingeschränkt – auch in Grünstadt. Nachts sind die Bereitschaftdienstzentralen fortan nicht mehr besetzt. Wer krank oder verletzt ist, wird aber nicht allein gelassen: Rund um die Uhr ist der kostenfreie Patientenservice telefonisch unter 116117 erreichbar – wie Auswertungen zeigen am besten bis 8 Uhr und dann wieder ab 14 Uhr. „Speziell in der letzten Dezemberwoche kann es jedoch auch in diesen Zeiträumen länger dauern, bis ein Anruf entgegengenommen wird“, so die KV.

Krankenhaus befürchtet Andrang

Das qualifizierte Personal gebe zunächst eine medizinische Ersteinschätzung zu den geschilderten Beschwerden ab. Diese sei Grundlage für die Entscheidung, wohin sich der Hilfesuchende wenden sollte. Das kann eine Haus- oder Facharztpraxis zu den regulären Öffnungszeiten sein, die Bereitschaftsdienstzentrale oder die Notaufnahme einer Klinik. Über die Hotline werden auch Hausbesuche disponiert. „Diese decken die Versorgung von Patienten in der Nacht ab und können auch von mobilen Menschen in Anspruch genommen werden“, sagt Pressereferent Stefan Holler. Dafür würden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt.

Erwartet die Leitung des Kreiskrankenhauses aufgrund der ganzen Änderungen einen größeren Andrang in der Notaufnahme? „Das ist zu befürchten“, sagt dazu der Verwaltungsdirektor Markus Kieser. Leider wüssten viele Menschen nicht, wann die ÄBP geöffnet haben und wie über die Nummer 116117 ein Besuchsdienst angefordert werden kann. Das sei bei akuten Erkrankungen anzuraten, mit denen man üblicherweise den Hausarzt oder – wenn sie geöffnet ist – die Bereitschaftsdienstzentrale aufsucht. Ins Kreiskrankenhaus gehen sollten Patienten nur bei schwerwiegenden Verletzungen und Erkrankungen, bei denen ein stationärer Klinikaufenthalt zu vermuten ist. „Unsere Notfallambulanz ist rund um die Uhr besetzt“, sagt Kieser. Der 53-Jährige versichert, dass es dabei kein Problem gibt, ausreichend Personal zu finden. „Unsere Mitarbeiter wissen, dass wir als Krankenhaus durchgehend für die Patienten da sind. Daher ist es auch klar, dass rotierend jeder mal an Feiertagen Dienste übernehmen muss.“ Es gebe sogar Fachkräfte, die freiwillig gerade an diesen Tagen arbeiten wollten.

Krankenhaus nur in schweren Fällen aufsuchen

Die Notfallambulanz ist laut Kieser selbst am Jahreswechsel, wenn erfahrungsgemäß mit einem größeren Andrang zu rechnen ist, personell nicht besonders verstärkt. „Die Besetzung entspricht der üblichen außerhalb der Regelarbeitszeit.“ Schließlich seien die zu versorgenden Notfälle nicht voraussehbar. „Außer Verbrennungen und Alkoholintoxikationen zu Silvester erwarten wir keine Häufung von Schlaganfällen, Herzinfarkten, schweren Lungen- oder akuten Blinddarmentzündungen, Geburten oder anderen Ereignissen, die einer umgehenden Behandlung in der Klinik bedürfen“, so der Verwaltungsdirektor.

Für eine Übernahme der Aufgaben der ÄBP sei das Krankenhaus allerdings nicht gerüstet, auch wenn das elektive Programm zwischen den Jahren eingeschränkt sei. Mit anderen Worten: Planbare chirurgische Eingriffe und Behandlungen finden kaum statt. Sollten zu viele Menschen in die Notfallambulanz kommen, die eigentlich den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Mediziner aufsuchen sollten, drohe die Beeinträchtigung der Versorgung von Notfällen. Mit Blick auf die steigende Anzahl von Infektionen mit dem Coronavirus gilt aktuell eine befristete Maskenpflicht für Mitarbeiter, Besucher und Patienten (außer im Bett).

Öffnungszeiten

Die Ärztliche Bereitschaftspraxis ist offen: Freitag, 22. Dezember, 16 bis 23 Uhr; ab Samstag, 23. Dezember, bis Sonntag, Silvester, jeweils 9 bis 23 Uhr.

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