Grünstadt Mehr Leistungen für Demente

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„Das Neue am Pflegestärkungsgesetz II ist, dass künftig auch geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.“ Für Marita Bohn vom Pflegestützpunkt Donnersberg in Kirchheimbolanden ist das ein großer Fortschritt, denn so werden auch Demenzerkrankungen künftig eine größere Rolle spielen, wenn der Pflegebedarf ermittelt wird. Das, so ist sie sicher, sorge für mehr Gerechtigkeit.

Das Pflegestärkungsgesetz II bringt ab Januar kommenden Jahres einige Veränderungen. Wurde bisher der Fokus auf die Frage gelegt, wo es einen Hilfsbedarf gab, wird künftig der Blickwinkel verändert. „Die Selbstständigkeit und die verbliebenen Fähigkeiten eines Menschen werden in den Mittelpunkt gestellt. Körperliche Einschränkungen werden damit ebenso berücksichtigt wie geistige und seelische“, so Marita Bohn. Es werde beispielsweise nachgeschaut, ob der Mensch noch in der Lage ist, die Medikamente selbstständig einzunehmen, in welchem Umfang er sich selbst versorgen kann oder inwiefern er von personeller Hilfe abhängig ist. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei ein Punkt, der künftig abgefragt und bewertet würde, so Katja Scheid, die beim Pflegestützpunkt für die Verbandsgemeinde Eisenberg zuständig ist. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass zur Gesundheit auch das seelische und geistige Wohlbefinden gehört. Die Hürde bis zum Pflegerad 1 wird damit geringer werden als es die für die Pflegestufe 1 war, so Bohn. Nach dem neuen Pflegegesetz werden Pflegebedürftige nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt. Personen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet, der sie nicht schlechter stellt als zuvor. Sie müssen dafür nicht eigens einen Antrag stellen. Eine wichtige Neuerung gibt es bei der stationären Pflege: Ab 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in ihrem Heim den gleichen Eigenanteil. Mit anderen Worten: Steigt der Pflegebedarf und werden mehr Leistungen erforderlich, wird es nicht teurer. Bohn nennt ein Beispiel: Ist ein Heimbewohner derzeit in Pflegestufe zwei, dann zahlt er in einem Heim vielleicht rund 1900 Euro an Eigenanteil für die Heimunterbringung. Wird er aber in Pflegestufe drei eingestuft, dann musste er bisher etwa zwischen 2300 und 2500 Euro zuzahlen. Da wird es künftig einen Mittelwert geben als Zuzahlungsbetrag. Für manche Bewohner werde es also teurer, für andere dagegen günstiger, so Bohn. Ungeachtet dessen sind die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen auch weiterhin von Heim zu Heim verschieden. Für Heimbewohner die bereits eingestuft sind, gilt Bestandsschutz; das heißt, sie müssen auch im kommenden Jahr nicht mehr bezahlen. Für diese Heimbewohner übernimmt die Pflegekasse den etwaigen Mehrbetrag zwischen dem alten und dem neuen Eigenanteil. Pflegebedürftige, die den Umzug in ein Pflegeheim planen, sollten eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, um eventuell entstehende Nachteile zu vermeiden. Insgesamt bringe das neue Begutachtungsverfahren sowie die Überleitung in Pflegegrade Verbesserungen, sagt Marita Bohn. Durch eine Beratung bei den örtlichen Pflegestützpunkten könnten Unsicherheiten vermieden und persönliche Fragen geklärt werden. Die Beratung ist kostenlos, die Pflegeberater kommen auch zu Interessenten nach Hause und helfen bei der Antragstellung. Am Rheinpfalz-Telefon Am Dienstag, 29. November, stehen Vertreterinnen des Pflegestützpunktes Donnersberg zwischen 11 und 12 Uhr für Fragen zum neuen Pflegegesetz zur Verfügung. Simone Keller vom Pflegestützpunkt Rockenhausen ist in dieser Zeit unter Telefon 06352/7035-23 erreichbar. Katja Scheid vom Pflegestützpunkt Kirchheimbolanden steht unter 06352/7035-24 für Fragen zur Verfügung. |jgl

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