Bad Dürkheim Schweinepest: Fleisch muss weiter in Sperrzone bleiben

Für das Fleisch von erlegten Wildschweinen gelten in beiden Sperrzonen besondere Regeln.
Für das Fleisch von erlegten Wildschweinen gelten in beiden Sperrzonen besondere Regeln.

Im Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium inzwischen einen Überblick über Ausnahmen zum Transport von Wildschweinfleisch veröffentlicht. Für die Jäger aus der Sperrzone III, in der die strengsten Auflagen gelten, ändert sich laut Kreis jedoch nichts. Sie dürfen das Fleisch nicht an andere abgeben.

Mitte August war die Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen in einer Kleinsthaltung in Gerolsheim nachgewiesen worden – erstmals im Landkreis Bad Dürkheim. Seitdem gelten auch für den Umgang mit Wildschweinfleisch besondere Auflagen. Der Landkreis teilt nun mit, dass laut Ministerium in Sperrzone III nach wie vor nur der private häusliche Gebrauch des Wildschweinfleischs gestattet ist – sofern die ASP-Probe negativ war. Das bedeutet, dass Jäger, die in Sperrzone III Wildschweine erlegen, das Fleisch nicht vermarkten, sondern nur im eigenen Haushalt verarbeiten und verzehren dürfen.

Einzige mögliche Ausnahme in dieser Zone wäre laut Kreisverwaltung die Abgabe von erlegten Wildschweinen an einen Wildverarbeitungsbetrieb mit EU-Zulassung – allerdings nur unter hohen Auflagen. Dazu wird es aber im Kreis nicht kommen, weil es einen entsprechenden Betrieb innerhalb der Sperrzone, die sich etwa zwischen Bockenheim und Ellerstadt erstreckt, gar nicht gibt.

Jägerschaft steht voll hinter den Maßnahmen

Jäger Thomas Schiele hat in der Nacht auf Dienstag mit Kollegen in seinem Revier in Bobenheim am Berg, also im Bereich der Sperrzone III, zwei Wildschweine erlegt. „Ich habe nur für eins Platz, das andere muss ich wegbringen, mir blutet das Herz“, sagt Schiele. Er ist Stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Bad Dürkheim/Neustadt an der Weinstraße. Schiele betont: „Die Jägerschaft steht vollkommen dahinter, alles zu unternehmen, dass wir keine Afrikanische Schweinepest hier bekommen.“ Sie täten das nicht nur für sich selbst, sondern auch für Forst, Landwirtschaft und Bevölkerung. Denn im schlimmsten Falle könnte es auch zu Betretungsverboten im Wald kommen, betont er.

Bei der Jagd auf die Schweine in der Nacht auf Dienstag seien strenge Anforderungen zu erfüllen gewesen. Dass wegen des Abgabeverbots darüber hinaus viele gesunde Tiere künftig in der Kadaversammelstelle in Grünstadt landen werden, sei nicht nur problematisch für das Selbstverständnis als Jäger, sondern auch eine finanzielle Frage. Sie hoffen nun, nicht vom Kreis allein gelassen zu werden. Für den massiven Arbeitseinsatz und die zusätzlichen Kosten wünschen sich die Jäger laut Schiele einen finanziellen Ausgleich.

Die Jägerschaft arbeite generell gut mit dem Kreis zusammen, betont er, ein Treffen sei noch in dieser Woche geplant. „Wir verwehren uns nicht gegen die Aufforderungen, aber wir wollen eine andere Art der Handreichung“, sagt Schiele. In der Sperrzone III befinden sich nach seiner Schätzung etwa 40 Reviere.

Kadaversammelstelle wird gut angenommen

Die bislang einzige Kadaverssammelstelle im Landkreis Bad Dürkheim befindet sich auf dem Gelände des Abfallwirtschaftbetriebs in Grünstadt. Dort werden nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de Aufbrüche aller in den beiden Sperrzonen erlegten Wildschweine sowie die Kadaver tot aufgefundener Exemplare angenommen. Nach Angaben der Kreisverwaltung stehen dafür zwei 1100-Liter-Tonnen aus Metall bereit.

Die Sammelstelle werde gut angenommen, heißt es weiter: Aktuell gebe es normalerweise eine Meldung pro Tag, es seien aber auch schon mal drei gewesen. Das Aufkommen entspreche den Erwartungen des Kreisveterinäramtes, teilt das Kreishaus mit. Die vorherige Anmeldung sei nötig, damit die Leerung der Tonnen und die Entsorgung ihres Inhalts veranlasst werden können: In Rheinland-Pfalz und dem Saarland übernehme diese Aufgaben die Firma SecAnim Südwest mit Sitz in Rivenich. Die abgeholten Tierkörper und Aufbrüche werden als sogenanntes Risikomaterial verbrannt.

Wegen des Risikos der Verbreitung von ASP gelten auch für Jäger, die die Metalltonnen nutzen, besondere Sicherheitsvorschriften: Sie müssen ihre Hände beispielsweise nach dem Einwurf desinfizieren und dasselbe gilt auch für die Fahrzeugräder. Für Letztere wird ein Flächendesinfektionsmittel bereitgestellt, das 15 Minuten lang einwirken muss.

Verkauf bleibt in Zone I bleibt möglich

Für Jäger in der Sperrzone I ist der Verkauf von Wildschweinfleisch weiterhin möglich – natürlich ist dafür die Voraussetzung ein negativer ASP-Test. Neben dem privaten Gebrauch ist auch die Abgabe von kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher und örtliche Betriebe des Einzelhandels, die dieses direkt an Endverbraucher abgeben, erlaubt.

Zusätzlich zu den negativen Untersuchungsergebnissen ist allerdings bei der Abgabe von kleinen Mengen nach Vorgabe des Ministeriums eine Veterinärbescheinigung notwendig. Daher müssen sich Jäger, die Wildschweinfleisch in Sperrzone I vermarkten wollen, in jedem Einzelfall vorher per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de an das Kreisveterinäramt wenden.

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