Grünstadt Taxifahren wird teurer

Die Wurstmarktpauschale fällt bei Taxi-Fahrten künftig weg.
Die Wurstmarktpauschale fällt bei Taxi-Fahrten künftig weg.

Taxifahren im Kreis Bad Dürkheim wird ab 1. März teurer. Dafür hat die Kreisverwaltung eine neue Taxentarifordnung für die Städte und Gemeinden erlassen. Pro gefahrenem Kilometer werden statt bislang 1,75 Euro künftig zwei Euro fällig. Für jede Tour ist ein Grundpreis von fünf Euro zu zahlen, wobei der erste Kilometer darin eingeschlossen ist. Es gibt noch weitere Änderungen.

Die Wurstmarktpauschale, die es Unternehmen erlaubte, in der Zeit des Dürkheimer Weinfestes pro Fahrt grundsätzlich einen Euro mehr zu verlangen, fällt weg. Dafür werden aber außer dem Grundpreis pro Kilometer auch die Kosten für die Wartezeit je Stunde von 28 auf 31 Euro erhöht. Das betrifft die Zeit, die der Taxifahrer wartend verbringt – auch wenn er verkehrsbedingt halten muss, während er mit dem Fahrgast unterwegs ist. Darum läuft ein Taxameter auch an einer roten Ampel weiter. 2,10 Euro pro 1000 Meter werden an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtfahrten fällig. Abweichende Tarife gibt es für Großraumtaxen: Ab fünf Fahrgästen kostet der Kilometer 2,60 Euro. Vor zehn Jahren war Taxifahren deutlich billiger: 1,55 Euro pro Kilometer und 25 Euro pro Stunde Wartezeit kostete es damals. Der Wunsch nach der Tariferhöhung war laut Kreis-Sprecherin Sina Müller bei einem Gespräch aller Taxi-Unternehmer mit der Kreisverwaltung geäußert worden. Angeführte Gründe seien die stetig steigenden Spritpreise, aber auch der Mindestlohn gewesen. In Bad Dürkheim gibt es zwei Taxi-Haltezonen, berichtet Müller: an der Spielbank und am Bahnhof. In Grünstadt gibt es nur eine am Bahnhof. „Jede Stadt und Verbandsgemeinde kann eigene Standorte für Taxen ausweisen, aber in den meisten Orten gibt es keine – das würde sich nicht lohnen“, erklärt Müller. Im Kreis Bad Dürkheim – Neustadt hat eine eigene Tarifordnung – gibt es zwölf Taxi-Unternehmen mit 44 Fahrzeugen, dazu kommen 20 Mietwagen-Unternehmen mit 46 Autos. Taxen sind im Unterschied zu Mietwagen zu sehen. Für Taxen gilt die neue Tarifordnung. Sie müssen einen Fahrpreisanzeiger haben und können an festen Standorten halten. Mietwagen dagegen dürfen nicht an diesen Taxi-Haltepunkten stehen. Sie starten von zu Hause oder von der Zentrale ihres Unternehmens. Mietwagenunternehmen, die zum Beispiel Flughafen- und Krankentransporte machen, müssen zwar ebenfalls Kilometer zählen, brauchen aber keine Fahrpreisanzeige und dürfen Festpreise pro Strecke ausmachen. Grundsätzlich gilt: Ein Taxi-Unternehmen darf nur an dem Ort tätig sein, wo es seinen Sitz hat. „Bei Festen ist der Bedarf höher“, erklärt Müller, warum es Sonderregelungen für die Zeit des Dürkheimer Wurstmarkts sowie anderer Weinfeste und Veranstaltungen gibt. Die Sprecherin nennt ein aktuelles Beispiel: „In Freinsheim gibt es ein Taxi-Unternehmen. Zur Rotweinwanderung vom vergangenen Wochenende ist der Bedarf aber so hoch, dass Unternehmen aus Nachbargemeinden eine Sondergenehmigung bekommen, um fahren zu dürfen.“ Zu beziffern sei die Anzahl der ausgestellten Sondergenehmigungen kaum. „Das ist sehr unterschiedlich, mal kommen Unternehmen in einem Jahr, dann wieder nicht.“ Zum weltgrößten Weinfest gilt aber: Alle Taxi- und teilweise auch Mietwagenunternehmen aus dem Landkreis können eine Sondergenehmigung bekommen. Die Anzahl der Taxi-Unternehmen im Kreis ist laut Müller begrenzt. „Die zwölf, die wir haben, reichen eigentlich“, sagt sie. Um einen solchen Betrieb aufmachen zu dürfen, sind der Sprecherin zufolge eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nötig und sogenannte Zuverlässigkeitsnachweise – polizeiliches Führungszeugnis, Anzahl der Punkte in Flensburg, keine Steuerschulden. Wer als Fahrer tätig wird, braucht neben dem obligatorischen Führerschein auch noch einen Personenbeförderungsschein.

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