Grünstadt Vom Rat erhöht: Wie hoch die Vergnügungssteuer künftig sein wird

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Da in Grünstadt bezogen auf die Anzahl der Einwohner von momentan rund 14.600 eine hohe Dichte an Geldgewinnspielgeräten besteht, hat bei der jüngsten Stadtratssitzung die Anpassung der Vergnügungsteuer auf der Agenda gestanden. Welche Mehreinnahmen sich die Stadt dadurch erhofft.

Wer Erlöse dadurch erwirtschaftet, dass Kunden seine Spielautomaten nutzen, muss der Stadt Grünstadt etwas davon abgeben. Im Juni 2011 hatte der Rat eine Vergnügungsteuer eingeführt, wozu er laut Gemeindeordnung und dem Kommunalabgabengesetz ermächtigt ist. Nach einer Änderung der damals erlassenen Satzung im November 2018 beträgt der Satz aktuell 20 Prozent der elektronisch gezählten Bruttoeinspielkasse, mindestens jedoch monatlich 60 Euro pro Gerät in Casinos, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen beziehungsweise 20 Euro in Schank- und Speisewirtschaften.

Damit liegt Grünstadt mittlerweile unterhalb des Durchschnittssatzes von 22,5 Prozent, den andere Städte erheben. In Schifferstadt gelten beispielsweise 22 Prozent, in Alzey 23, in Frankenthal 24 und in Worms sogar 29 Prozent. Insofern empfiehlt die Verwaltung eine Anhebung zum 1. Januar 2025 auf 22 Prozent, mindestens aber 80/30 Euro pro Monat. Damit erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen von ungefähr 60.000 Euro pro Jahr.

„Häufiger überprüfen“

Johannes Adam (FWG) forderte bei der Sitzung am Dienstag, dass in der Satzung festgeschrieben wird, den Steuersatz alle zwei, drei Jahre zu überprüfen. „Die Zeitspanne 2011 bis 2018 ist mir zu lang“, sagte er. Michael Kopietz (SPD) erklärte: „Grundsätzlich folgen wir dem Beschlussvorschlag. Aber wenn wir 100 beziehungsweise 40 Euro pro Gerät und Monat verlangen würden, wären wir näher am Mittelwert.“

Dieser Anregung konnte sich die CDU-Fraktion anschließen. Ihr Sprecher Mimmo Scarmato begrüßte die Vorschläge seiner beiden Vorredner. Letztendlich wurde die Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes in Grünstadt auf monatlich 100 Euro in Spielhallen und 40 Euro in Gaststätten einstimmig abgesegnet.

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