Grünstadt Vorsicht, Verbrennungsgefahr!

Bei Berührung mit dem Bärenklau, der riesenhoch werden kann, drohen schmerzhafte Blasen auf der Haut.
Bei Berührung mit dem Bärenklau, der riesenhoch werden kann, drohen schmerzhafte Blasen auf der Haut.

„Bislang haben die Ebertsheimer Gemeindeangestellten alle Jahre wieder die Herkulesstauden auf dem benachbarten Bachgelände ausgerissen. In diesem Frühling hatte ich die giftigen Pflanzen nun erstmals auch in meinem eigenen Garten. Und damit auch gleich ein Entsorgungsproblem.“ Gerhard Ballmann hat das Müllproblem für sich gelöst. Er fragt sich aber, ob nicht auch andere Bürger mit dem Riesenbärenklau zu kämpfen haben, wie die landläufig Herkulesstaude genannte Pflanze heißt. Denn die mehrjährige krautige Pflanze – also keine Staude – ist äußerst giftig und kann bei Berührung zu schmerzhaften Quaddeln und Blasen auf der Haut führen. Deshalb dürfen die ausgerissenen Pflanzen auch nicht auf den Komposthaufen. Über die Kompostierung könnte die Verbreitung der aus dem Kaukasus stammenden Giftpflanze noch gefördert werden, da die Samen des oft schnell auf drei Meter anwachsenden Riesenbärenklaus schon früh im Jahr auskeimen. So wurde Ballmann auf Anfrage von der für die Müllentsorgung zuständigen Kreisverwaltung geraten, die ausgerissenen Pflanzen in die schwarze Restmülltonne zu packen. „Der Riesenhaufen hat aber unmöglich in die schwarze Tonne gepasst“, erklärt Ballmann seine Nachfrage bei der Verwaltung. Die weiteren Vorschläge eines Mitarbeiters, „entweder den Abfall zum Wertstoffhof nach Friedelsheim oder zur Firma Wagner nach Grünstadt zu fahren“, kamen für Ballmann auch nicht infrage. Denn zum einen fehlt ihm das entsprechende Transportmittel, zum anderen sollten die giftigen Pflanzenreste in besondere, über fünf Euro teure Säcke eingepackt werden. „Also hab’ ich mir etwas anderes einfallen lassen“, sagt Ballmann. Er hat die ausgerissenen Pflanzen in seinem Garten gestapelt und komplett mit Folie umwickelt. Nach und nach packt er nun alle zwei Wochen so viele Exemplare Riesenbärenklau in die schwarze Tonne, wie noch hineinpassen. Ballmann hatte bei seiner Anfrage beim Kreis erfahren, dass die giftige Pflanze nicht in die Biotonne darf. Das stimmt so aber nicht, wie die Sprecherin der Kreisverwaltung, Sina Müller, jetzt auf RHEINPFALZ-Nachfrage erläuterte: „Der Bärenklau darf bei uns im Landkreis sogar in die Biotonne. Wir liefern unseren Biomüll zum ZAK in Kaiserslautern, wo aus dem Biomüll Kompost gewonnen wird.“ Dieser werde hygienisiert, das heißt, sechs Tage lang auf 60 Grad erhitzt. „Dadurch sterben alle eventuell bereits bestäubten Blüten ab, sodass sich der Bärenklau durch das Ausbringen des Komposts nicht ausbreiten kann.“ Ansonsten dürfe der Bärenklau über den Restmüll entsorgt werden. Entweder über die übliche Tonne oder über Säcke, die an den Wertstoffhöfen angeliefert werden können. Nur zur Grünschnittsammelstelle sollte er nicht gebracht werden, so Müller. Im Kreis Bad Dürkheim gebe es kein großes Problem mit dem Riesenbärenklau, nur geringe Bestände auf kleinem Raum. Aktuell gebe es keine Meldepflicht für die Herkulesstaude oder andere gebietsfremde Arten. Die Europäische Union habe den Riesenbärenklau im vergangenen August in ihre Liste von Neophyten, also nicht heimischen Arten, aufgenommen. Die Mitgliedstaaten müssten nun innerhalb von 18 Monaten, bei dieser Art bis Februar 2019, „Managementmaßnahmen zu seiner Bekämpfung verfügen“. Der Kreis werde dann seine Verfahrensweise danach ausrichten. Möglicherweise werde es eine Meldepflicht geben, sagte Müller. Das Bundesnaturschutzgesetz gebe den Naturschutzbehörden rechtliche Möglichkeiten, Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Neophyten anzuordnen, die wie der Riesenbärenklau auf der EU-Liste stehen – soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich sei. Bei kleinräumigen Beständen sei davon jedoch nicht auszugehen. In der Praxis verfahre der Landkreis Bad Dürkheim derzeit noch so: Wenn die Untere Naturschutzbehörde von Vorkommen des Riesenbärenklaus erfahre, informiere sie das zuständige Ordnungsamt. Da der Kontakt mit der Pflanze zu allergischen Reaktionen führt, handele es sich um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (menschliche Gesundheit), sagte die Sprecherin der Kreisverwaltung.

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