Grünstadt Windräder-Flächen: Rat stimmt diesmal zu

Mehrheitlich abgesegnet hat der Battenberger Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die „12. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land“, mit der vier Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) geschaffen werden sollen. Im Dezember 2013 hatte das Dorfparlament dem „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ nicht zugestimmt.

Damals sei der Sachverhalt ein anderer gewesen, erinnerte Bürgermeister Wolfgang Pahlke daran, dass vor zweieinhalb Jahren ein Areal für WKA im Gemeinschaftswald angedacht war. Jetzt gehe es darum, einen Ordnungsrahmen festzulegen, damit kein Wildwuchs an Windrädern entstehe. Laut Bundesverfassungsgericht müsse den Windrädern ausreichend Platz eingeräumt werden, verdeutlichte VG-Bauamtsleiter Erwin Fuchs. Die Konzentrationsflächen, die die VG festlegen wolle, dienten dem Belastungsschutz. Inzwischen sei ja auch ganz klar, dass keine WKA in den Naturpark Pfälzerwald gestellt werden dürften. Stattdessen gebe es jetzt noch einen ganz kleinen Bereich „Am Schützenhaus“ bei Obrigheim. Die anderen drei Gebiete sind „Stahlberg“ (Dirmstein), „Kahlenberg“ (Kindenheim) und Gemeindeberg (Ebertsheim/Grünstadt). „Hätte unsere Meinung denn überhaupt einen Einfluss auf die Entscheidung?“, wollte Wolfgang Fritz wissen. Mindestens die Hälfte der Dorfparlamente in der VG müsse zustimmen, ansonsten bleibe es bei der Weißfläche, erläuterte Fuchs. Erhard Schwalb hinterfragte, ob man die Abstimmung nicht besser verschieben sollte, bis die betroffenen Gemeinden Ja gesagt hätten. Ebertsheim habe schon grünes Licht gegeben, so Fuchs, Kindenheim habe selbst den Bebauungsplan für die WKA aufgestellt, Obrigheim habe die Fläche „Am Schützenhaus“ vorgeschlagen und auf dem „Stahlberg“ sei eh nur noch Platz für ein weiteres Windrad. Bei einer Gegenstimme (Kym Schober) und einer Enthaltung (Wolfgang Fritz) folgte der Rat dem Beschlussvorschlag der VG. Nicht angenommen wurde der Bebauungsplanentwurf „Östlich der Falltorstraße“, den der Ludwigshafener Architekt Matthias Braun vorstellte. Derzeit gelten für das rund 4000 Quadratmeter große Areal zwischen dem gemeindeeigenen Haus Hauptstraße 26 und dem Hipperling lediglich die Vorgaben des Paragrafen 34 Baugesetzbuch: Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen. Brauns Entwurf enthält verschiedene Vorgaben. Unter anderem soll nicht mehr als 40 Prozent der Fläche überbaut werden dürfen, er legte Abstände, eine Mindestgrundstücksgröße von 400 Quadratmetern und eine maximale Firsthöhe von 7,50 Meter fest. Letzteres sorgte für Diskussion, wohinter die Befürchtung steht, dass irgendwann ein wuchtiger Baukörper das Ortsbild verschandeln könnte. Schwalb und Julian Schraut warnten davor, zu viele Einschränkungen festzuschreiben, sodass das Gelände schließlich uninteressant für jeden Bauwilligen wird. Letztendlich wurde Braun beauftragt, seinen Entwurf nachzuarbeiten, insbesondere wegen der Firsthöhe. (abf)

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