Kaiserslautern Aufregung über Abholzung

Abgeholzt: Der Streifen entlang der Umzäunung an der Villa Zeising. Der Eigentümer darf auf Geheiß der Stadt zumindest vorläufig
Abgeholzt: Der Streifen entlang der Umzäunung an der Villa Zeising. Der Eigentümer darf auf Geheiß der Stadt zumindest vorläufig keine weiteren Bäume mehr fällen.

Eine Baumfällaktion im größeren Stil auf dem Gelände der Villa Zeising sorgt für Aufsehen in Dansenberg. Ortsvorsteher Franz Rheinheimer spricht davon, eine Kulturlandschaft sei kaputt gemacht worden. Die Stadt führt dazu aus, der Eigentümer hätte die Fällungen beim Grünflächenreferat genehmigen lassen müssen und dürfe vorläufig keine weiteren Bäume mehr fällen.

Die Villa Zeising am Ortsrand sei großflächig von Bäumen umgeben gewesen, die nun gefällt wurden, sagt Rheinheimer. Durch den Ortsbeirat werde angesichts der Rodung ein „Aufschrei des Entsetzens“ gehen. Es gebe Vermutungen, dass der Besitzer der Villa auf seinem Grundstück Wohnbebauung errichten wolle, was die Stadt bereits abgelehnt habe. Der Ortsvorsteher hat am Mittwochmorgen Umwelt- und Ordnungsamt über die Baumfällung informiert und fragt, ob sie rechtens gewesen sei; er fragt auch, ob das Forstamt dies genehmigt habe und wie weitreichend die Genehmigung sei. Bodo Mahl vom Forstamt Kaiserslautern erklärte dazu auf Anfrage der RHEINPFALZ, der Grundstücksbesitzer habe mit dem Forstamt lediglich wegen Bäumen gesprochen, die auf seinem Gelände, aber außerhalb der Umzäunung stehen. Er habe dort aus Gründen der Verkehrssicherheit einzelne Bäume fällen wollen, was erlaubt sei. Bislang habe er dies aber nicht getan. Was die gefällten Bäume innerhalb der Umzäunung angeht, so unterliege das nicht dem Landeswaldgesetz. Dafür sei nicht der Forst, sondern die Stadt zuständig, die habe in ihrer Baumsatzung geregelt, was auf Privatgrundstücken gefällt werden dürfe. Was eine Bebauung angeht, erklärte die Stadt, es gebe einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Areal und das Umfeld. Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück sei als Bestand geschützt und könne auch weiterhin genutzt werden. Das Grundstück um das Haus solle gemäß dem beschlossenen Bebauungsplan als private Grünfläche genutzt werden. Das Gebäude dürfe aber umgebaut werden, was derzeit geschehe. Wie die Stadt weiter erklärt, befindet sich der Bebauungsplan derzeit in einem Normenkontrollverfahren, er werde gerichtlich überprüft. Nach Angaben der Stadt ist der Zweck der Baumfällungen der geplante Bau eines Anliegerweges beziehungsweise einer Feuerwehrzufahrt, wofür der Eigentümer eine Auflage im Zuge des Bauantragsverfahrens bekommen habe. Er hätte die Fällungen beim Grünflächenreferat genehmigen lassen müssen, habe dies aber nach eigener Aussage versäumt. „Bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit dürfen auf dem Grundstück keine weiteren Bäume mehr gefällt werden. Dies wurde dem Eigentümer unverzüglich mitgeteilt“, erklärte die Pressestelle der Stadt.

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