Kaiserslautern Eifeler Familie übernimmt Landstuhler Lehen

Das Wappen der Herren von Daun zu Oberstein.
Das Wappen der Herren von Daun zu Oberstein.

«Landstuhl.»Eine Familie aus der Eifel, die von Daun zu Obersteins, übernahm im 13. Jahrhundert die Burg Nanstein als Reichslehen. Den Lehnsherren sicherte das Stück Land ihren Unterhalt, sie waren dafür verpflichtet, ihrem Herrscher mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen.

Aus dem Jahr 1250 gibt es eine Notiz über einen Konrad Schwinde von Nannenstein, die in dem ehemaligen Archiv von Zweibrücken gefunden wurde. Der Burgmann erklärt darin urkundlich, er habe nie gesehen, dass Kuno vom Stein oder sein Bruder mit anderen Herren auf dem Nanstein gewesen wären. Daraus ist wohl zu entnehmen, dass es bei dem Wechsel von Königen und während des sogenannten Zwischenreichs bei den Burgmännern Zerwürfnisse gegeben hat. Einige Zeit später, am 9. März 1253, stellten Wirich von Daun und Siegfried von Hohenecken auf dem Nanstein eine Urkunde aus, in der sie die Abgaben regeln, die ihre Förster vom Kloster Otterberg zu erhalten hatten. Daraus geht hervor, dass Landstuhl mit der Burg inzwischen als Reichslehen in den Besitz der Herren von Daun zu Oberstein gekommen war. Wirich stammte aus der Westeifel und hatte sich unter Kaiser Friedrich II. in Italien große Verdienste erworben. Im gleichen Jahr überließ Siegfried von Hohenecken die Patronatsrechte zu Ramstein der Deutschordens-Komturei Einsiedel, aus welcher der heutige Einsiedlerhof hervorging. In dieser Schenkungsurkunde wird die Lage des Ordenshauses mit den Worten angegeben: „gelegen an der Königsstraße zwischen der Stadt Lautern und der Burg Nannenstul“ (quae sita est in strata regia inter oppidum Lutrae et castrum Nannenstul). 1259 bestätigt Wirich I., Herr zu Daun, dass der Abt und der Konvent zu Hornbach ihren Hof zu Waldfischbach wieder einlösten, den sie für 100 Pfund Metzer Pfennige an Amelung von Nanstein verpfändet hatten. Nach dem Tod Wirichs I. nennt sich seine Witwe Eva nach der ihr zugewiesenen Burg „Frau von Nannenstein“. Ihr Sohn Wirich II. von Daun bezeichnet sich 1266 in zwei Dokumenten, die im Urkundenbuch des Klosters Otterberg enthalten sind, einmal als „Wiricus de Nanstein“, ein andermal als „Wiricus de Nanstul“. Die beiden Namen wurden also von dem Besitzer der Burg und der Herrschaft schon damals synonym, also gleichbedeutend verwendet. 1268 gestattet Graf Friedrich von Homburg dem Kloster Otterberg das Weiderecht im Wilensteiner Wald, den er gemeinsam mit Wirich II. von Nanstul besitzt. Im Jahr darauf gewinnt Graf Heinrich von Zweibrücken den Ritter Godebrecht von Nannenstein als Burgmann. 1271 dient ein Eberhard von Nannenstein als Urkundenzeuge eines Verkaufs, bei dem Wirich II. einige seiner Besitzungen dem Kloster Enkenbach vermacht. Aus dem Jahr 1272 ist ein Ritter und Burgmann mit den Namen Sifrid Sigelo von Nanstein bekannt. 1278 sind bei der Schlichtung eines Rechtsstreites, den Wirich II. mit dem Pfalzgrafen Ludwig II. führte, als Zeugen der Ritter Johann von Nannenstein und der Pfarrer Werner von Nannenstul zugegen. 1284 verkaufen Wirich II. und seine Frau dem Kloster Otterberg ihre Besitzanteile an einigen Wäldern, Äckern, Wiesen und Weiden für den Preis von 180 Pfund Heller. Als Bürge für die Gewährleistung wird unter anderen Eberhard von Nanstein genannt. Eberhard tritt ebenso als Zeuge auf, als 1289 in Lautern der Landvogt des Königs in der Erbschaftssache der Kunigund von Hohenecken entscheidet. Außerdem kommt dieser Eberhard auch 1292 unter den Mittelsmännern vor, die einen Streit um Güter des Klosters Wadgassen im heutigen Saarland schlichten. Als Graf Walram von Zweibrücken 1294 Rechte an der Herrschaft Nanstul erwirbt, muss er viele Bürgen stellen, unter denen sich wiederum die Ritter Eberhard und Johann von Nannenstein befinden. Die Familie von Daun-Oberstein scheint im Mittelalter in unserer Region beträchtlichen Einfluss gehabt zu haben. 1300 treffen die mächtigen Grafen von Leiningen, Zweibrücken und Saarbrücken mit Wiricus, dem Herrn von Daun zu Oberstein, eine Vereinbarung über den Schutz von Kaufleuten auf der Geleitstraße unterhalb der Burg Nanstein. Wiricus II. stirbt im Jahr darauf und der Vertrag wird mit seinem jüngsten Sohn Emich I. erneuert. Dieser hatte den Nanstein geerbt und 1304 Elisabeth von Leiningen-Dagsburg geheiratet, der er die Burg und die Herrschaft als Witwensitz überschrieb. Das Ehepaar hatte einen Sohn, Fritzmann, und eine Tochter, Sophie. Als Emich I. 1313 starb, heiratete seine Frau den Ritter Friedrich II. von Blankenheim. Leider dauerte diese Ehe auch nur kurze Zeit. Elisabeth lebte als „Witwe von Blankenheim“ fortan in Landstuhl und erfüllte für ihren noch minderjährigen Sohn alle rechtlichen Verpflichtungen, die ihm nach dem Tode seines Vaters als Inhaber des Reichslehens zugefallen waren. Die Serie In den „Burggeschichten“ geht es immer am letzten Mittwoch des Monats um die Burg Nanstein in Landstuhl und ihre wechselvolle Geschichte.

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