Kaiserslautern Einwurf: Durch das Hintertürchen

Eigentlich war die Klage von Anliegern gegen den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet West schon zu den Akten gelegt. Das Oberverwaltungsgericht hatte sie abgelehnt und eine Revision nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Gewerbetreibenden zugelassen. Das kommt einer Revision gleich und bedeutet ein neues Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung. Das ist eine überraschende Wende. Damit ist die Interessengemeinschaft – quasi durchs Hintertürchen – wieder im Spiel. Damit werden die Karten neu gemischt. Und womöglich fliegen am Ende der Stadt ihre umstrittenen Vorstellungen bezüglich Branchengruppen und Pächterwechsel doch noch um die Ohren.

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