Kaiserslautern Indizienprozess im Fall einer ermordeten Schwangeren

Rockenhausen/Kaiserslautern. Nur noch wenige Verhandlungstage, dann endet vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess um einen äußerst brutalen Mord: Im Verfahren gegen einen 28 Jahre alten Mann, der in der Nacht zum 11. Februar eine schwangere Frau in Rockenhausen erstickt und die Leiche in Undenheim (Landkreis Mainz-Bingen) verbrannt haben soll, gibt es viele Indizien und einige Merkwürdigkeiten. Der Angeklagte hat im Prozess bisher zu den Vorwürfen geschwiegen.

Wenn nichts dazwischen kommt, dann wird Staatsanwalt Christian Schröder am Donnerstag sein Plädoyer halten. Wie es aussieht, dürfte er an seinem Vorwurf festhalten und für den Angeklagten aus Rockenhausen eine Haftstrafe wegen „Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall“ fordern. Schröder wirft dem früheren Türsteher einer Disco und Mitarbeiter eines Automobilzulieferers vor, er habe seine ehemalige Sexualpartnerin zur Aussprache an einen einsamen Parkplatz gelockt, „um sie heimtückisch zu ersticken“.Er habe die Tote danach mit ihrem Wagen nach Undenheim gefahren, dort mit Benzin übergossen und angezündet, um ihre Identifizierung zu erschweren. Spaziergänger fanden die Leiche auf einem Feldweg. Die Obduktion hatte ergeben, dass sich die 25 Jahre alte Frau aus dem hessischen Ginsheim-Gustavsburg zur Tatzeit in der 20. Schwangerschaftswoche befunden hatte. Aus Sicht des Staatsanwalts hat der Mann die Frau in dem Glauben erstickt, der Vater des Kindes zu sein. Er habe den Mord begangen, weil er sich zu jung für eine Vaterschaft gefühlt habe. Dass mittlerweile im Prozess bekanntgeworden ist, dass der Angeklagte gar nicht der Vater des ungeborenen Kindes war, ändert aus Sicht von Staatsanwalt Schröder nichts an dem Mordvorwurf. Der Mann, der in dem Verfahren einen interessierten und zurückhaltenden Eindruck macht, habe eine Affäre mit dem Mordopfer gehabt und sei davon ausgegangen, dass er der Vater des Kindes sei. Die Aussage eines Zeugen, er sei „der biologische Vater“ des getöteten Kindes und hätte sich nach der Geburt um „sein Fleisch und Blut“ gekümmert, ändere nichts daran. Das Motiv bleibe also weiterhin bestehen. Dazu passt die Aussage des Gynäkologen, der die Schwangere behandelt hatte. Sie habe ihm gegenüber geäußert, dass der Vater nichts mit dem Kind zu tun haben wolle. Gleichwohl habe die Frau die Schwangerschaft austragen wollen. Auch gegenüber der aktuellen Freundin des Angeklagten soll sich das spätere Mordopfer in dieser Weise geäußert haben. Die 28 Jahre alte Zeugin bekräftigte am ersten Verhandlungstag, sie sei seit längerer Zeit mit dem Angeklagten liiert und stehe zu ihm, trotz des Mordverdachts. Er habe die Vaterschaft sowie eine sexuelle Beziehung mit der getöteten Frau abgestritten. Die Mutter und die Schwester des Opfers wiederum sagten zu Prozessbeginn aus, der Angeklagte habe sich als fester Freund der 25 Jahre alten Frau präsentiert, sei freundlich und charmant gewesen. Widersprüchliches gab es auch jetzt am siebten Verhandlungstag, an dem unter anderem die Auswertungen kriminaltechnischer Untersuchungen im Vordergrund standen. Dabei sagte ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA), dass man im Wagen des Opfers keine Spuren des Angeklagten finden konnte. Aus Sicht des Staatsanwalts ist auch das kein Beleg für die Unschuld des Tatverdächtigen. „Es sind nicht immer Spuren zu finden“, sagte er gegenüber der RHEINPFALZ. Gegen den Angeklagten spreche indes die Auswertung der Mobiltelefone. Das LKA hatte die Handys des Angeklagten und des Opfers unter die Lupe genommen. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, der Angeklagte habe die Tote nach der Tat mit ihrem Wagen nach Undenheim gefahren, um sie zu verbrennen. Eine Mitarbeiterin des LKA bestätigte vor dem Landgericht: Die Ortungsdaten beider Telefone passten zeitlich zur mutmaßlich zurückgelegten Route von Rockenhausen nach Undenheim. Außerdem gibt es einen Zeugen, der den Angeklagten am Tatabend dabei gesehen haben will, wie er in einer Tankstelle in Rockenhausen einen Reservekanister mit Benzin gekauft haben soll. Entsprechende Kassenbelege sprechen dafür. Auch konnten die Beamten feststellen, dass sich das Telefon der getöteten Frau zum letzten Mal am 11. Februar um 18.40 Uhr in den Internetrouter des Angeklagten eingewählt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau aber schon tot und lag etliche Kilometer von Rockenhausen entfernt auf einem Feldweg. Gleichwohl wurde an diesem Abend eine offenbar fingierte Nachricht über das Telefon an die besorgte Mutter des Opfers gesendet. Wie ein LKA-Beamter sagte, dürfte das Telefon bei der Einwahl in das W-Lan-System des Routers kaum weiter entfernt gewesen sein als 50 Meter. Für Staatsanwalt Christian Schröder ein wichtiges Indiz, das gegen den Angeklagten spricht. Zumal die Kripo das Handy der Toten sowie ihren Autoschlüssel nach der Tat in dem Spind gefunden hat, den der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz hat. Wolfgang Retz, Leiter der Abteilung für forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Uniklinik Mainz, bescheinigte dem Angeklagten eine unauffällige Persönlichkeit. Interessant war dieser Bericht vor allem, weil so erstmals Aussagen des Angeklagten öffentlich wurden. Vor Gericht schweigt der Verdächtige. Der Mann habe sich bei der Untersuchung im März bei guter Gesundheit präsentiert, sagte der Psychologe. Ihm gegenüber habe der Angeklagte geäußert, er sei am Abend der Tat – also am 10. Februar – von der Arbeit heimgegangen und habe das Haus nicht mehr verlassen. Als Zeugen habe er seine Eltern genannt, erinnerte sich der Gutachter. Indes lässt sich der Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht überprüfen, da die Eltern bislang eine Zeugenaussage verweigern. Dass der Mann aus Rockenhausen regelmäßig Präparate zum Muskelaufbau konsumierte, hatte aus Sicht von Retz keinen Einfluss auf dessen Verhalten. Hinweise auf aggressives Verhalten gebe es nicht, auch eine psychologische Erkrankung liege nicht vor. Allerdings seien die zahlreichen Frauenbekanntschaften und die Fixierung auf den eigenen Körper Ausdruck einer narzisstischen Neigung, „diese liegt aber nicht im Bereich der Persönlichkeitsstörung“, sagte Retz. Das Urteil in diesem Fall wird Ende des Monats erwartet.

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