Kaiserslautern Stadt verbietet Kiffen rund um Rathaus und Mall

Für den Bereich rund um Rathaus und Mall verbietet die Stadt den Konsum von Cannabis an Schultagen.
Für den Bereich rund um Rathaus und Mall verbietet die Stadt den Konsum von Cannabis an Schultagen.

Rund um das Rathaus und das Einkaufszentrum „K in Lautern“ ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit an Schultagen künftig verboten. Das hat die Stadt mit einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag, 5. Oktober, in Kraft tritt. Das Verbot soll bis 31. Oktober 2025 gelten, teilt die Stadt mit.

Die Initiative zum Verbot geht auf Bürgermeister Manfred Schulz (CDU) zurück, der damit Kinder und Jugendliche besser schützen möchte. „Der Bereich rund ums Rathaus und um die Mall wird tagsüber unter der Woche sehr stark von Minderjährigen frequentiert. Mit dem St. Franziskus, dem Burg-Gymnasium, dem Albert-Schweitzer-Gymnasium, dem Gymnasium am Rittersberg und der BBS II haben wir gleich fünf Schulen in unmittelbarer Nähe, deren Schülerinnen und Schüler das Gebiet permanent queren, um in die Stadt oder an die Bushaltestellen zu gelangen“, so der Ordnungsdezernent. Wenn es um den Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen gehe, seien die gesetzlich definierten Regelungen und Abstände „leider für den Kontrollalltag weder effizient noch zielführend genug“, so Schulz. Aus diesem Grund habe man sich für ein pauschales Verbot entschieden. „Der Vollzugsdienst wird in den kommenden Monaten den Bereich intensiv bestreifen“, kündigt der Bürgermeister an.

Verfügung auch für Oktoberkerwe geplant

Das Verbot gilt laut Stadt von der Meuth-, beziehungsweise der Humboldtstraße im Westen bis zur Martin-Luther-Straße im Osten sowie von der Lauterstraße/Ludwigstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden. Es erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide Straßenseiten und gilt an Schultagen (Montag bis Freitag außerhalb der Schulferien) zwischen 7 und 18 Uhr. Die Allgemeinverfügung trete am Samstag um 0 Uhr in Kraft. „Ab dann muss im Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro gerechnet werden“, so die Stadt. Die kündigt derweil an, dass bei der Oktoberkerwe für den Festbereich Messeplatz eine analoge Verfügung geplant sei, die in der kommenden Woche bekanntgemacht werde.

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