Kindsbach Straßenausbau: Wiederkehrende Beiträge eingeführt

Einmalbeiträge für den Straßenausbau sind nun auch in Kindsbach Geschichte.
Einmalbeiträge für den Straßenausbau sind nun auch in Kindsbach Geschichte.

Rückwirkend zum 1. September werden in Kindsbach wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben. Die entsprechende Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen. Bisher wurden in Kindsbach Einmalbeiträge erhoben – nur wer ein Grundstück an der jeweils auszubauenden Straße hatte, zahlte. Bei den wiederkehrenden Beiträgen zahlen alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer im Ort regelmäßig für anstehende Straßenarbeiten in ihrer Gemeinde. Ausgenommen sind Grundstücke, für die in den vergangenen Jahren Einmalbeiträge bezahlt wurden. Für sie sieht die neue Satzung eine Verschonungsfrist vor, in der keine Beiträge zu zahlen sind. In Kindsbach wurden zwei Abrechnungseinheiten gebildet: das Wohngebiet und das Gewerbegebiet Ost. In beiden übernimmt die Ortsgemeinde 30 Prozent der Kosten für den Straßenausbau. Die Grundstückseigentümer müssen 70 Prozent der Ausbaukosten tragen.

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