Kaiserslautern Zur Sache: Wichtige Regeländerungen

In Münchweiler an der Alsenz präsentierte Schiedsrichterlehrwart Florian Benedum ausführlich die 95 Regeländerungen, die das International Football Association Board beschlossen hat und die seit 1. Juni greifen. Auch in den unteren Klassen, die am Wochenende Saisonstart haben. Die Bezirksliga etwa beginnt am Freitag, die Landesliga am Samstag. Die wichtigste Regeländerung stellt dabei die genaue Definition der Mehrfachbestrafung dar: Der Schiedsrichter darf nun auf eine Rote Karte verzichten, wenn das Vergehen im Strafraum begangen wird und gleichzeitig der Abwehrversuch dem Ball gilt, also ein „ballorientiertes Grätschen“ oder ein „torwarttypisches Verhalten“ vorliegt. Weiterhin mit Rot zu ahnden sind Stoßen, Halten, Ziehen sowie Attacken, die nicht dem Ball gelten. Eine weitere gravierende Änderung betrifft die Abseitsregelung: Ab sofort wird der indirekte Freistoß nicht mehr an der Position ausgeführt, wo der Angreifer beim Zuspiel des Mitspielers stand, sondern am Ort des Vergehens. Das heißt im Extremfall: Wenn der Angreifer nur wenige Meter von der Mittellinie entfernt in der gegnerischen Hälfte im Abseits steht, jedoch den Ball in der eigenen Spielhälfte annimmt, gibt es einen indirekten Freistoß in der eigenen Spielhälfte, wo der Ballkontakt stattgefunden beziehungsweise wo der Schiedsrichter erkannt hat, dass der Akteur aktiv ins Spielgeschehen eingegriffen hat. Ebenfalls neu geregelt sind Verletzungsunterbrechungen. Unter den folgenden Voraussetzungen dürfen behandelte Spieler nun auf dem Platz bleiben: Essenziell ist, dass das vorausgegangene Foul eine Gelbe oder Rote Karte nach sich gezogen hat. Eine mündliche Ermahnung reicht also nicht als Voraussetzung. Zudem muss es sich um eine Verletzung handeln, die auf dem Platz behandelt werden kann und die innerhalb von nur etwa 20 bis 25 Sekunden verarztet worden ist.

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