Karlsruhe Aus Zorn anderes Auto gerammt?

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Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer war am Mittwoch ein 52-jähriger aus Schifferstadt angeklagt, im Juni 2015 mit seinem Auto auf der B 9 bei Speyer bewusst einen Unfall herbeigeführt zu haben. Das Verfahren wurde eingestellt.

Am 9. Juni 2015 fuhr der 52-Jährige morgens gegen 6.30 Uhr auf der B 9 in Richtung Speyer zur Arbeit. In der Nähe der Ausfahrt Speyer-Nord und der Autobahn-Anschlussstelle zur A 61 war an diesem Tag eine Baustelle mit einer Verengung auf nur eine Fahrbahn, die rechte. Im Reißverschlussverfahren fädelten sich die Autofahrer ein, mit der nicht unüblichen Folge von Stau oder stockendem Verkehr. Der Angeklagte beschrieb den Vorfall so: Er sei auf der rechten Fahrbahn gefahren, vor ihm sei ein Auto eingefädelt, danach sei der Verkehr holprig weitergeflossen. Plötzlich sei an seiner rechten Seite auf der Standspur ein Auto aufgetaucht und habe versucht, ihn rechts zu überholen. Er sei erschrocken, habe nach links gelenkt, dort sei aber der Beton-Fahrbahnrand gewesen, so dass er, um nicht anzustoßen, nach rechts gezogen und das anderen Auto touchiert habe. Der Sachschaden: 2500 Euro. Dass er dies mit Absicht gemacht habe, aus Verärgerung, wie die Anklage behaupte, sei keineswegs der Fall, so der Autofahrer. Er fahre unfallfrei seit Jahrzehnten, und warum hätte er, neben dem anderen, sich selber so gefährden sollen? Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – das waren die Vorwürfe der Anklage. Der 26-jährige andere Unfallbeteiligte schilderte es ganz anders: Er sei auf der B 9 von Waldsee kommend zu seiner Arbeitsstelle unterwegs gewesen. An der Baustelle habe er sich einfädeln wollen. Der Angeklagte sei direkt vor ihm gewesen und und habe ihn zunächst nicht hineinlassen wollen. Dann habe er vor ihm grundlos stark gebremst. Er selbst habe zu spät gesehen, dass die Auffahrt zur A 61, die er habe benutzen wollen, gesperrt gewesen sei. Da sei er dann auf der Standspur gefahren. Das Rechtsüberholen sei keine Absicht gewesen, sondern habe sich aus der Verkehrssituation ergeben. Da habe der Angeklagte nach rechts gezogen, sei ihm bewusst in die Seite gefahren. Beide Unfallteilnehmer haben Bußgeldbescheide bekommen. Zentrale Frage vor Gericht: War damit die Sache für den Angeklagten ausgestanden? Keiner kann für die gleiche Sache zweimal verurteilt werden. Richterin Alexandra Umealo-Wells vertrat die Auffassung, das gelte dann nicht, wenn sich eine zuerst als Ordnungswidrigkeit beurteilte Tat danach als Straftat herausstelle. Genau die lasse sich hier aber nicht feststellen, so sahen es auch Staatsanwalt, Verteidiger Hermann Lang und das Gericht – Verfahren eingestellt. |adö

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