Karlsruhe Gaffer verhöhnen Polizei

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Der Unfall ereignete sich am frühen Sonntagabend gegen 18.30 Uhr: Aus bisher ungeklärter Ursache stießen in Ludwigshafen ein blauer Mitsubishi und eine Straßenbahn zusammen. Wie die Polizei weiter berichtet, erlitt der 30-jährige Autofahrer aus Ludwigshafen Prellungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Auch die hochschwangere 24-jährige Beifahrerin wurde vorsorglich in eine Klinik transportiert. Die Frau und ihr Baby haben den Unfall aber offenbar unversehrt überstanden, wie Polizeisprecher Michael Baron gestern berichtete. Auch die Insassen der Straßenbahn blieben unverletzt. Der 30-Jährige und seine Begleiterin waren nach den ersten Erkenntnissen der Polizei mit ihrem Wagen stadtauswärts in Richtung Mundenheim unterwegs, als das Auto aus bislang ungeklärten Gründen nach links von der Fahrbahn abkam und mit der parallel fahrenden Straßenbahn kollidierte. Als zwei Streifenwagen zur Unfallaufnahme auf der vierspurigen Hauptverkehrsader eintrafen, hatten bereits einige Passanten den beiden Opfern Erste Hilfe geleistet, schilderte Baron die Szene nach dem Unglück. Gleichzeitig seien aber auch etliche Gaffer damit beschäftigt gewesen, Fotos zu schießen und zu filmen. Sie hätten durch ihr Verhalten die polizeiliche Unfallaufnahme und den Einsatz der Rettungskräfte erheblich behindert. Ein Polizeibeamter forderte jene Gaffer zweimal auf, ihr Treiben zu unterlassen, erläuterte Baron. Schließlich habe der Kollege die sensationslüsternen Beobachter angeschrien, damit sie sich endlich von der Unfallstelle entfernen und die Einsatzkräfte ihre Arbeit machen lassen. Die Gaffer hätten diese Aufforderung mit Gelächter quittiert und den Beamten verhöhnt. Zwei Gaffer seien sogar aggressiv geworden. Das habe nichts mehr mit normalem Interesse von Menschen zu tun gehabt, die zufällig Zeugen eines Unglücks werden, fasst Baron zusammen. „Das war reine Sensationsgier.“ Über die rechtlichen Hintergründe sagt der Polizeisprecher: „Die Unfallopfer können Schadensersatzansprüche stellen, wenn zum Beispiel im Internet Bilder von ihnen veröffentlicht werden, ohne dass sie ihre Zustimmung dafür erteilt haben.“ Außerdem regele das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes das Verhalten der Bevölkerung bei Hilfseinsätzen oder Übungen. Dort stehe geschrieben, dass bei Unfällen den Anweisungen von Einsatzleitern und Notärzten Folge geleistet werden müsse. Zuwiderhandlungen könnten mit bis zu 5000 Euro belegt werden, sagte Baron. Schließlich verweist der Polizeisprecher noch auf den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen thematisiert. Vor diesem Hintergrund werde derzeit auch über ein sogenanntes Anti-Gaffer-Gesetz diskutiert.

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