Karlsruhe Posse: AfD-Fraktion lehnt Vertrag ab und klagt

Neustadt. Darf es die Betriebsgesellschaft der Stiftung Hambacher Schloss ablehnen, Räume an die AfD-Landtagsfraktion zu verpachten, auch wenn diese einen Vertrag ablehnt? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt beantworten. Im ersten Anlauf hatte die AfD-Fraktion den Falschen verklagt.

Die AfD-Landtagsfraktion hat (wie gemeldet) eine Versammlung für den 28. Oktober in Neustadt beantragt und will dafür auch das Hambacher Schloss nutzen. Auch die Bundessprecherin der AfD, Frauke Petry, soll kommen. Am Donnerstag bekam die Stiftung Hambacher Schloss vom Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf den Tisch. Man fordert Rechtsschutz, weil ein Pachtvertrag mit der AfD abgelehnt wurde. Die Betriebsgesellschaft der Stiftung hatte darauf bestanden, dass die AfD vertragliche Auflagen wie Kündigungsvorbehalt und Werbeverbot einhält. Ohne diese Klauseln wolle man nicht verpachten. Die AfD-Fraktion hatte die Vertragsklauseln abgelehnt. Die Geschichte nahm im August ihren Anfang. Damals starteten die Verhandlungen zwischen AfD und GmbH. Nach dem Nein durch GmbH-Geschäftsführer Arno Gattschau stellte die Fraktion zunächst einen Eilantrag gegen das Land beim Verwaltungsgericht Mainz. Dieses verwies die Sache an die Kollegen in Neustadt, die wiederum feststellten: Nicht das Land, sondern die Stiftung sei der richtige Antragsgegner. Noch in der vergangenen Woche reichte die AfD einen neuen Antrag ein. |ahb

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