Kreis Bad Duerkheim Baulücke lässt Fragen offen

Im Gebiet „Hinter den Gärten“ ist weitere Bebauung nun grundsätzlich möglich.
Im Gebiet »Hinter den Gärten« ist weitere Bebauung nun grundsätzlich möglich.

Um die Bebauung einer Baulücke Hinter den Gärten grundsätzlich zu ermöglichen, wird der gültige Bebauungsplan in Teilen geändert. So beschloss es der Bobenheimer Gemeinderat im Anschluss an eine Anwohnerversammlung, ließ aber zunächst offen, was genau auf den beiden schmalen Grundstücken gebaut werden darf.

Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen Kommune und dem bauwilligen Eigentümer eines der Grundstücke, der mit seiner Bauvoranfrage bisher gescheitert war. Der Grund: Der noch gültigen Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren sieht für diese Fläche einen öffentlichen Parkplatz vor. Der sollte damals per Fußweg mit der Leininger Straße verbunden werden, dort die Parkplatzprobleme lösen. Pläne für einen Parkplatz hat die Ortsgemeinde längst zu den Akten gelegt, eine Bebauungsplanänderung nicht zuletzt aus Kostengründen – ein Angebot beläuft sich auf rund 5000 Euro – jedoch nicht erwogen. Zur Versammlung am Mittwoch hatten sich neben dem Rat fünf Bürger eingefunden. Einer warf die Frage auf, ob man überhaupt zwingend den Bebauungsplan ändern müsse. Bürgermeister Dietmar Leist (CDU) befürchtet einen endlosen Streit vor Verwaltungsgerichten, bliebe die Gemeinde untätig und blockiere eine Bebauung ohne selbst noch Interesse an dem Land zu haben. Nachdem insgesamt sechs Ratsmitglieder als befangen den Ratstisch verlassen mussten – SPD-Sprecher Dietrich Briese nur unter Protest, da er weit genug weg wohne und weder in wirtschaftlicher noch in persönlicher Hinsicht betroffen sei – , stimmten die verbliebenen sechs bei einer Enthaltung schließlich dafür, den Bebauungsplan im betreffenden Gebiet zu ändern. Der Anregung von Bauamtsleiter Thomas Bayer, dort eine Doppelhausbebauung über beide Grundstücke vorzusehen, weil die Grundstücke für Einfamilienhäuser inklusive vorgeschriebenem Abstand zum Nachbarn ohnehin zu klein seien, folgte der Rat dabei nicht und ließ die Art der Bebauung stattdessen offen. Dass das nur ein Verschieben einer notwendigen Entscheidung ist, bestätigte Bayer im Nachgang der Sitzung gegenüber der RHEINPFALZ. Früher oder später werde sich die Gemeinde auf Details wie die Art der Bebauung und ein sogenanntes Baufenster, das die bebaubaren Grundstücksteile vorschreibt, einigen und einen entsprechenden Beschluss fassen müssen. Das gehört zur Entstehung eines dann neuen Bebauungsplans ebenso dazu wie dessen Offenlegung, die Anwohnern Gelegenheit zu Stellungnahmen gibt. Darüber dürfte nach Bayers Schätzung mindestens ein dreiviertel Jahr vergehen.

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