Dirmstein Behörde informiert über Parksituation in der Herrengasse

In der Herrengasse Dirmstein wird das Parken künftig strenger reguliert.
In der Herrengasse Dirmstein wird das Parken künftig strenger reguliert.

In der Frage nach der Kürzung von Parkplätzen in der Herrengasse kommt Bewegung. Im Dirmsteiner Bauausschuss informiert die Straßenverkehrsbehörde über die weitere Vorgehensweise. In dem Beschlussvorschlag ist auch eine Empfehlung enthalten, die den gesamten Ort betrifft.

Dem Dokument zufolge, das den Ausschussmitgliedern am kommenden Mittwoch, 19 Uhr, im Rathaus vorgelegt wird, empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland den Dirmsteinern, „langfristig die Entwicklung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für die gesamte Ortsgemeinde“ anzustreben. Denn in der Herrengasse würden auch Anwohner benachbarter Straßen ihr Fahrzeug abstellen und umgekehrt.

Für den aktuellen Fall – Anwohner hatten sich beschwert, aufgrund der parkenden Autos mit eigenen Fahrzeugen nicht vernünftig in ihre Einfahrten zu kommen – hat die Verwaltung drei mögliche Szenarien sondiert. Szenario eins wäre die Einführung des Bewohnerparkens in der Herrengasse. In diesem Fall müssten Anwohner wohl mindestens mit jährlichen Gebühren zwischen 10,20 und 30,70 Euro rechnen, wie es im Beschlussvorschlag heißt. Für diese Alternative führt die Verwaltung weitere Nachteile auf, unter anderem, dass sich Publikumsverkehr wie etwa für die Schlossparkklinik Dirmstein, dann auf benachbarte Straßen verlagern könnte.

Verwaltung empfiehlt Neubewertung

Szenario zwei wäre, Parkflächen mittels Markierungen auszuweisen, damit Engstellen verhindert werden. Die Parkplätze blieben dann für jedermann nutzbar.

In der dritten Variante stellt sich die Verwaltung Grenzmarkierungen in Form von Zickzacklinien auf der Straße in Kombination mit entsprechenden Halt- beziehungsweise Parkverbotsschildern vor. Dieses dritte Szenario findet die Verwaltung dort, wo die derzeitige Parksituation besonders enge Stellen schafft, „in einem ersten Schritt am verhältnismäßigsten“. Sollte diese Maßnahme umgesetzt werden, würde anschließend durch Überwachung kontrolliert, ob damit der gewünschte Effekt eintritt. Wäre das nicht der Fall, „kämen tiefgreifendere Ansätze in Betracht“. Die Verwaltung empfiehlt daher in dem Beschlussvorschlag, die Situation zum Ende des Jahres noch einmal neu zu bewerten.

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