Kreis Bad Duerkheim Hinter den Gärten: Entwurf gebilligt

«Bobenheim am Berg.»Beim Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ ist der Gemeinderat am Mittwoch einen Schritt weiter gekommen: Bei zwei Enthaltungen aus der SPD billigte der Rat einen Planentwurf, der eine offene Bauweise auf zwei schmalen Grundstücken vorsieht.

Die Eigentümer können ihren Besitz nun baulich nutzen. Jedoch muss der übliche Grenzabstand von drei Metern eingehalten werden. Wie die Eigentümer mit dieser Vorgabe auf den jeweils nicht viel mehr als sieben Metern breiten Grundstücken umgingen, so Bürgermeister Dietmar Leist (CDU), liege nun in deren Hand. Damit ist auch die künftige Bebauung für den östlich der beiden Grundstücke gelegenen Bereich geregelt worden. Auch dort ist nun offene Bauweise vorgeschrieben, erlaubt sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, erst werden die Träger öffentlicher Belange befragt, danach folgt die Offenlegung. Im nichtöffentlichen Teil beendete der Rat einen Disput um eine von Bewohnern eines Mehrfamilienhauses auf öffentlichem Grund gebaute Treppe zum Parkplatz „Sennchen“. Das Angebot der Gemeinde, das Gelände zu erwerben, lehnte die Hausgemeinschaft ab, mit einer angebotenen Spende wollte sich wiederum der Rat nicht zufriedengeben. Jetzt muss die Treppe zurückgebaut werden.

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