Kreis Bad Duerkheim Klage gegen das Land: Es muss nicht gleich ein Rücktritt sein

Eingang zum Verwaltungsgericht Neustadt.
Eingang zum Verwaltungsgericht Neustadt.

Die Klage gegen das Land endet größtenteils erfolglos. Dennoch war es klüger, den juristischen und nicht den radikalen Weg zu wählen.

Dem Richter war anzumerken, dass er im Streit um wiederkehrende Beiträge um Einigung bemüht war. Er hätte sich nicht äußern müssen, weil das Gericht die Klage als unzulässig eingereicht erachtet. Ein vermeidbarer Formfehler. Für die Klägerseite ist das peinlich. Eine Klage gegen das Land kommt nicht alle Tage im Kreis Bad Dürkheim vor. Immerhin hatte der Richter Erbarmen, äußerte sich zur Sache und förderte mit der Belastungsgrenze einen Aspekt zutage, der zuvor nicht bedacht worden war. Jetzt haben beide Seiten Klarheit. Diese erhält die Gemeinde aber nicht umsonst. Die Kosten für Anwalt und Verhandlung trägt sie. Doch der Gemeinderat hatte den Streit auch als Zeichen gegen enger werdende finanzielle Spielräume ausfechten wollen. Kurz stand ein Rücktritt im Raum. Andere Räte sind aus ähnlichen Gründen inzwischen zurückgetreten. Vernünftiger ist, im Dialog zu bleiben. Notfalls juristisch.

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