Elmstein/Lambrecht Kletterverbot soll nistende Vögel schützen

Beliebt bei Kletterern: Fels der Burg Spangenberg im Elmsteiner Tal.
Beliebt bei Kletterern: Fels der Burg Spangenberg im Elmsteiner Tal.

Im Frühjahr beginnt die Brutzeit vieler Vögel im Pfälzerwald, die gerne auch in den Buntsandsteinfelsen nisten. Damit der Nachwuchs nicht gestört und gefährdet wird, gilt seit Anfang Februar auch in der Region ein Betretungs- und Kletterverbot in bestimmten Felsformationen.

Sobald es etwas wärmer wird, zieht es die Menschen wieder verstärkt in den Pfälzerwald – zum Wandern, Biken oder Klettern. Zur selben Zeit beginnt aber auch die Brutzeit von Wanderfalken, Uhus und Kolkraben. Diese Vogelarten kümmern sich in breiten Nischen und felsigen Überhängen der Buntsandsteinfelse um ihren Nachwuchs. Als europäische Vogelarten sind sie besonders und teilweise sogar streng geschützt.

Die Naturschutzbehörden haben jetzt darauf hingewiesen, dass es sogar gesetzlich verboten ist, diese Vögel während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. Denn akustische und visuelle Störungen zum Beispiel während der Fortpflanzungszeit – durch Filmen und Fotografieren – können dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben und die Population nachhaltig beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sind seit 1. Februar bis 30. Juni bestimmte Felsformationen im Pfälzerwald gesperrt. Vor Ort weisen darauf Sperrungen und Beschilderungen hin.

Eine ganze Reihe von Felsen dürfen Waldbesucher in den kommenden Monaten nicht betreten. Die Vereinigung der Pfälzer Kletterer hat unter www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste_nach_gebiet/ aufgelistet, welche Felsen aktuell gesperrt sind. Zu den Formationen, an denen nicht geklettert werden darf, gehören der Fels der Burg Spangenberg im Elmsteiner Tal und der Steinbruch südwestlich von Lambrecht am Schorlenberg unterhalb des Naturfreundehauses.

Maßgeblich sind die Schilder und Absperrungen des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz vor Ort. Daneben gibt es noch viele weitere Felsen im Pfälzerwald, die nicht während der Brutzeit gesperrt sind, bei denen aber appelliert wird, Rücksicht auf die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt des Biosphärenreservats Pfälzerwald zu nehmen.

Wer die Sperrungen ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden.

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