Kreis Bad Duerkheim Leserbriefe:

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Zu dem Bericht möchte ich als ehemaliges Ratsmitglied und als Mitinitiator des Ausweises des Geländes als Landschaftsschutzgebiet (LSG) meine Meinung kundtun. Aufgrund einer Beschwerde eines Anglers will sich der Beigeordnete Klaus Schneider beim Ordnungsamt „einen Rat holen“. Warum? Ein Blick in die Rechtsverordnung (RVO) LSG „Ellerstadter Weiher“ vom 30. November 1988 würde genügen. Dort ist explizit geregelt, was verboten und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist. Die von dem Angler aufgeführten Fakten sind gemäß Paragraf 4 der RVO verboten (Ausnahme: Angeln an vorgegebenen Stellen, Paragraf 5). Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Paragraf 4 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Paragraf 6, gleiche RVO). Konsequenz hieraus ist eine Anzeige und gegebenenfalls ein Bußgeld gegen den Verursacher. Warum also beim Ordnungsamt Rat holen? Ist die RVO dem Beigeordneten und den Ausschussmitgliedern unbekannt? Dann: Setzen – Sechs. Kann man so die Schuld für ein mögliches Bußgeld auf andere abschieben? Es könnte ja ein eigener Wähler betroffen sein. Auch die Anmerkung von Simon Breier ist nicht zielführend. Schilder mit entsprechenden Hinweisen wurden von der Gemeinde und dem Nabu mehrfach angebracht und zerstört. Es ist wie bei vielen Dingen. Die Einhaltung von Vorschriften geht über den Geldbeutel. Ich unterstelle den Personalverantwortlichen in der Stadtverwaltung, dass die Besetzung der Leitungsposition im neu geschaffenen Sachgebiet „Soziales, Generationen, ausländische Einwohner“ sehr gut abgewogen wurde und mit André Schuff die neue Stelle tatsächlich optimal besetzt ist. (...) Aber: Dieses Auswahlkriterium ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, es ist auch arbeitsrechtlich kritisch zu bewerten. Mann ist Chef, Frau ist Mitarbeiterin – das spiegelt nicht mehr das Rollenverständnis in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt. Ich erwarte in der Bildungsarbeit mit Flüchtlingen nicht nur die Vermittlung von Alltagskompetenzen, sondern auch das Erlernen der Grundwerte der Gesellschaft und des Staatswesens. Das gilt insbesondere für den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG. Unsere Willkommenskultur kann sich nur in diesem Rahmen bewegen. Rücksichtnahme auf (wenige?) ausländische Männer, die sich von Frauen nicht führen lassen wollen, ist das falsche Signal. Wer sich in Deutschland auf das im Grundgesetz verankerte Asylrecht beruft und willkommen geheißen wird, von dem darf die Haltung erwartet werden, dass er mit dem gleichen Selbstverständnis auch die anderen Grundrechte und festgeschriebenen Werte in unserem Land anerkennt. Dass hier ein neues Sachgebiet geschaffen wird, ist eine gute Sache. Auch die Besetzung mit Herrn Schuff ist eine gute Wahl. Ich kenne ihn persönlich und schätze ihn als sachkundigen und korrekten Mitarbeiter der Stadt. Was mich jedoch maßlos verärgert, ist folgender Satz: „Wir brauchen einen Mann in diesem Bereich“, kommt nach Esters Worten hinzu, da der eine oder andere Flüchtling aus anderem Kulturkreis „nicht ohne weiteres Frauen akzeptiert“. Ja, wo sind wir denn? Die Flüchtlinge kommen zu uns und wollen Hilfe. Also müssen sie auch unseren Kulturkreis akzeptieren. Das heißt: Bei uns sind Frauen mit den Männern gleichgestellt. Ich bin mit Sicherheit kein Ausländerfeind und verstehe auch die Gründe, dass die Leute ihr Land verlassen haben. Aber diese Leute müssen sich unserem Kulturkreis anpassen, nicht wir dem ihren! Wenn eine Frau im Amt für diese Leute zuständig ist, müssen sie das akzeptieren oder sollen weiterziehen! Haben wir in Deutschland bald eine zweite Gesetzgebung? Sollen wir uns nach dem Kulturkreis der Flüchtlinge richten? Ich sage nur: armes Deutschland!

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