Kreis Bad Dürkheim Schweinepest: Große Sperrzone rund um Gerolsheim

In Gerolsheim ist ein Hausschwein verendet. Es trug ebenso wie zwei geschlachtete Tiere das ASP-Virus in sich.
In Gerolsheim ist ein Hausschwein verendet. Es trug ebenso wie zwei geschlachtete Tiere das ASP-Virus in sich.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Landkreis Bad Dürkheim angekommen. Im Blut eines Hausschweins, das in Gerolsheim verendete, ist laut Umweltministerium der Erreger der Tierseuche nachgewiesen worden.

Es ist der erste Fall in Rheinland-Pfalz, der bei einem Hausschwein aufgetreten ist, bei einem Wildschwein hat man das Virus erstmals am 9. Juli in Gimbsheim (Landkreis Alzey-Worms) gefunden. Es handele sich in Gerolsheim um einen Kleinstbetrieb, teilen das Ministerium und die Kreisverwaltung mit. Auch zwei geschlachtete Schweine von dort seien infiziert gewesen, allerdings stehe die Bestätigung dieser beiden Befunde durch das Nationale Referenzlabor noch aus, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises vom Donnerstagabend.

Wie das Virus in den Bestand in Gerolsheim eingeschleppt wurde, sei noch unklar, auch Einzelheiten zur Art des Betriebs teilte das Kreisveterinäramt nicht mit. Eine Weiterverschleppung der für den Menschen ungefährlichen Seuche müsse jetzt mit aller Konsequenz verhindert werden, so die Behörde. Der Kreis hat dafür unterschiedliche Allgemeinverfügungen für beide Schweinearten verfasst, sie seien ab Freitag, 16. August, gültig.

23 Orte liegen in der Sperrzone

Demnach wird eine „Sperrzone III“ mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In ihr liegen außer Gerolsheim die Orte Bad Dürkheim, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Grünstadt, Herxheim am Berg, Kallstadt, Kirchheim, Kleinkarlbach, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Weisenheim am Berg, Dirmstein, Großkarlbach, Laumersheim und Weisenheim am Sand. Eine entsprechende Karte wird laut Verwaltung am Freitag im Internet unter www.kreis-bad-duerkheim.de/asp veröffentlicht. In dieser Zone befänden sich noch 13 Hausschweine in sieben Betrieben.

Innerhalb des genannten Radius gelten diese Einschränkungen: Der Handel mit lebenden Schweinen ist verboten. Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone gebracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet werden oder müssen für den Export erhitzt werden – Stichwort Dosenware.

Hunde sollten an die Leine

Innerhalb der Sperrzone III gilt noch keine Leinenpflicht für Hunde, informiert die Verwaltung. Es werde jedoch dringend empfohlen, Hunde nicht frei laufen zu lassen. Der Grund: Eine Beunruhigung der Wildbestände müsse vermieden werden, etwaige infizierte Wildschweine sollen nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen es noch keine Infektionen gibt.

Aktuell gibt es nach Behördenangaben in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Weil auch an der Bergstraße infizierte Kadaver gefunden wurden, ist im Kreis Bad Dürkheim seit vergangener Woche eine Sperrzone I eingerichtet worden, sie umfasst ganz oder teilweise Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim und Weisenheim am Sand. Die Einschränkungen dort betreffen vor allem die Jäger.

Der Mensch kann sich nicht anstecken

ASP ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die nur Wild- und Hausschweine betrifft. Sie wird sehr leicht über infizierte Tiere, deren Erzeugnisse und Ausscheidungen verbreitet und ist unheilbar. Erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Krankheitsbeginn. Der Mensch kann das Virus weitertragen, ebenso Hunde, Katzen, Vögel, Ratten oder Mäuse, auch wenn sie für die Krankheit nicht empfänglich sind. Auch auf Autoreifen oder Schuhen kann der Erreger haften, eine Übertragung über die Luft ist ebenfalls möglich. Die Seuche führt neben Tierverlusten in den betroffenen Beständen zu umfangreichen Handelseinschränkungen bis hin zum Exportverbot für Schweine und für von Schweinen stammende Produkte.

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