Kreis Germersheim 5000 Euro Geldstrafe als Denkzettel

Hat eine 55-Jährige aus Knittelsheim einen hilfsbedürftigen Verwandten um mehr als 10.000 Euro betrogen? Oder hat sie bei der Betreuung zu seinem Wohl gehandelt? Diese Fragen konnte das Amtsgericht Germersheim an fünf Verhandlungstagen nicht eindeutig klären. Einen Denkzettel in Form einer Geldstrafe erhielt sie dennoch.

Am Ende der Verhandlung standen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die Schwere der Schuld einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen nicht entgegen. „Die Frau ist bisher nicht vorbestraft, es reicht ein Denkzettel“, fasste die Amtsrichterin zusammen. Ganz geschlossen wird die Akte, wenn die Angeklagte 5000 Euro an den Geschädigten gezahlt hat. Vor gut drei Jahren ist die Frau des 67-jährigen Geschädigten gestorben. Sie war die Cousine der Angeklagten. Der Witwer brauchte Hilfe und stellte eine Generalvollmacht für den Ehemann der Angeklagten aus. Sie erhielt Kontovollmacht. In erster Linie sollte das Haus verkauft werden. „Ich bin wochenlang nach Sembach gefahren und habe mit Hilfe meiner Kinder das Haus auf Vordermann gebracht“, sagte die Angeklagte. Sie organisierte den Makler und sorgte für den Notartermin. Wenn das Haus verkauft würde, sollte die Angeklagte 7000 Euro bekommen. Später habe der Geschädigte die Summe, auch mündlich, auf 10.000 Euro erhöht. Aber im Zeugenstand wollte er davon nichts mehr wissen. Das Haus wurde verkauft und, so die Angeklagte, ein Teil des Geldes ging für Schulden drauf. Eigentlich habe sich der 67-Jährige von dem Erlös ein neues Haus kaufen wollen. Zog jedoch ins Haus der Familie der Angeklagten ein. Miete musste er nicht zahlen, beteiligte sich mit monatlich rund 150 Euro an den Haushaltskosten. Er durfte auch das Auto der Familie fahren. Die Angeklagte hatte eine Zweitkarte für das Konto und erledigte Geldgeschäfte des 67-Jährigen über Onlinebanking. Das ging so lange gut, bis der Geschädigte eine Lebensgefährtin kennenlernte. Kontoauszüge wurden überprüft, es gab eine Anzeige, auch weil auf einem Abfallcontainer viel mehr abgeliefert worden sein soll, als die Sachen aus dem Haus des 67-Jährigen. Seine Schwester aus Koblenz sagte aus, sie habe ihren Bruder schon immer vor der Familie der Angeklagten gewarnt. Es kam schließlich so weit, dass die Polizei mit einer Hundestaffel zur Hausdurchsuchung anrückte. Ein Beamter erinnerte sich, dass der Geschädigte die Geldbewegungen auf seinem Konto nicht genau erklären konnte. Anders die Angeklagte, die zu jeder Überweisung Stellung nahm. Zudem sei der Geschädigte immer dabei gewesen, denn für Onlinebanking sei die Erstkarte erforderlich. Viele Zeugen konnten berichten, dass sich der 67-Jährige für Hilfe erkenntlich zeigte, wussten auch von den mündlichen Vereinbarungen über den Hausverkauf. Schriftlich wurde jedoch nichts vereinbart. Er wisse, dass Schulden auf dem Haus waren, sagte der Geschädigte, aber er wolle wenigstens etwas Geld aus dem Verkauf haben. Das wird er jetzt mit den 5000 Euro aus dem Einstellungsbeschluss erhalten. (mldh)

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