Kreis Germersheim Afrikanischen Schweinepest: Spaziergänger sollen verendete Tiere melden

Seit Jahren müssen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest getestet werden.
Seit Jahren müssen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest getestet werden.

Nachdem sich die „Afrikanische Schweinepest“ (ASP) nördlich des Landkreises ausbreitet, bereiten sich Kreis und Kommunen vor. Gefordert sind auch die Jäger und die Bevölkerung. Hierfür gibt es elektronische Unterstützung.

Sollte es zu einem Ausbruch der Seuche auch im Landkreis Germersheim kommen, rechnen Experten aufgrund des hohen Aufkommens an Wildschweinen mit einer raschen Verbreitung der Krankheit. Um eine Ausbreitung einzudämmen, wird es notwendig sein, in den betroffenen Gebieten Sammelstellen für die toten Tiere einzurichten. Entsprechende Kühl-Container wurden nach Angaben der Kreisverwaltung Germersheim bereits durch das Veterinäramt angefragt und vorsorglich reserviert. Ein Konzept für die Bergung der Kadaver und deren Behandlung ist in Arbeit.

„Wir bitten auch die Bevölkerung um ihre Mithilfe und darum, bei einem Waldbesuch achtsam zu sein. Wer zum Beispiel ein totes Tief auffindet, sollte auf jeden Fall Abstand halten und den Fund unbedingt beim Veterinäramt oder auch der Polizei melden“, sagt Landrat Fritz Brechtel. Für Menschen, die gerne und oft im Wald sind, empfiehlt die Kreisverwaltung außerdem den Einsatz einer Smartphone-App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de), den der Deutsche Jagdverband auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt. Die App ermöglicht es, Tierfunde standortgenau zu erfassen und zu melden. Das Veterinäramt ist telefonisch zu den Geschäftszeiten unter 07274 53-177 oder per Mail veterinaeramt@kreis-germersheim.de erreichbar.

Drohnenaufklärung bei Tierfund

„Wir gehen davon aus, dass sich die Lage jederzeit ändern kann. Aus diesem Grund sind wir angehalten, Maßnahmen, die im Seuchenfall getroffen werden müssen, schon jetzt vorzubereiten“, so Brechtel. „Sobald bei einem Tier ein positiver ASP-Befund vorliegt, muss das Land die Suche nach Wildschweinkadavern koordinieren, Drohnenaufklärung betreiben und Hundesuchteams losschicken.“ Kommunen wurden gebeten, bereits jetzt schon ortskundige Personen zu identifizieren und in die Vorbereitungen einzubinden. Mit einem Rundschreiben und bei einer Besprechung der Bürgermeister hat Brechtel die Kommunen im Kreis darauf vorbereitet, was im Falle einer Ausbreitung der Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (ASP) zu tun sein wird. Aktuell ist der Kreis noch nicht von der Tierseuche betroffen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen, für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Die Seuche befällt stattdessen ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Das Virus unterscheidet sich von dem der klassischen Schweinepest. Als Überträger der ASP sind infizierte Schweine, deren Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle, aber auch Wurst- und Fleischprodukte infizierter Tiere zu nennen. Keine unerhebliche Rolle bei der Verbreitung über größere Entfernungen spielt der Mensch selbst. So können kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhe das Virus über weite Strecken verbreiten.

Tests bei aufgefundenen Wildschweinen

Seit einigen Jahren besteht eine Anordnung des Landes, in der die Jagdpächter aufgefordert sind, alle Wildschweine, die tot aufgefunden werden, die krank sind oder auffällig erlegt wurden oder die bei einem Unfall ihr Leben verlieren, auf ASP zu untersuchen. Bei unklaren Fällen ist das Veterinäramt Ansprechpartner. Sollte ein Ausbruchsfall im Kreis bekanntwerden, so erfolgen daraus direkte Maßnahmen wie beispielsweise eine Leinenpflicht für Hunde, Einschränkungen oder gar Betretungsverbote und meist auch Jagd- sowie Ernteverbote beziehungsweise Einschränkungen bei der Ernte. Sämtliche relevante Informationen zur Afrikanischen Schweinepest können auf der Webseite der Kreisverwaltung, unter www.kreis-germersheim.de/asp, nachgelesen werden.

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