Kreis Germersheim Alter Weg birgt böse Überraschung

Was in Plänen steht, ist in natura manchmal ganz anders. Diese Erkenntnis hat die Gemeinde Hördt in Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben am Ortsausgang Richtung Sondernheim ereilt. In der Wörthstraße 64 entstehen mehrere Wohngebäude, Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft. Zwischen diesem Grundstück und dem Klingbach führt ein Weg zu einer Pferdekoppel. Der Weg gehört der Gemeinde, die Koppel einem Privatmann. Bei Vermessungsarbeiten ist aufgefallen, dass der Weg größtenteils außerhalb der im Grundbuch festgesetzten Trasse liegt. Er verläuft also nicht dort, wo er eigentlich soll, sondern zu zwei Dritteln über das Privatgrundstück, das bebaut wird. „Jetzt haben wir ein Problem“, hat der Beigeordnete Hans Peter Schmitt in der letzten Ratssitzung des Pudels Kern getroffen. „Wir müssen uns etwas ausdenken, um weiterhin dem Anlieger die Zufahrt zur Koppel zu ermöglichen.“ Um dem Weg seinen ursprünglichen Verlauf zurückzugeben, müsste er laut Schmitt bis zu dreieinhalb Metern Richtung Klingbach verlegt werden. Eine Lösung, die laut Bürgermeister Max Frey den Bauherren gefallen würde. „Sie wollen auf die Quadratmeter nicht verzichten.“ Auch die Gemeinde hatte zunächst damit geliebäugelt und deshalb die Wasserwirtschafter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt und die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Germersheim zu einer Ortsbesichtigung bestellt. Das ernüchternde Ergebnis: Eine Verlegung kommt nicht in Frage. Das wäre ein nicht erlaubter Eingriff in die Natur und viel zu teuer. Laut Beigeordnetem könnten bis zu 350.000 Euro dafür fällig werden. „Zur landschaftlichen Integration des neuen kleinen Baugebiets“ sei im Bebauungsplan geregelt, dass die Böschung und dessen Bewuchs als Teil des historischen Hochufers erhalten bleiben, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Die Rückverlegung des Weges würde umfangreiche Erdbewegungen und einen Kahlschlag der Bäume und Sträucher bis zum Klingbach erfordern. Anschüttungen an der steilen Böschung müssten stabilisiert werden. „Alles sehr aufwendig und teuer“, urteilt die Behörde, nennt aber keine Summe. „Der Erdweg wurde vermutlich in kleinen Schritten vom Nutzer der Pferdekoppel im Laufe von Jahrzehnten in Richtung Privatgrundstück verlagert. Dies ist dem Eigentümer nicht aufgefallen oder es hat ihn nicht gestört.“ Die Kreisverwaltung schlägt der Gemeinde deshalb vor, den Weg zu belassen wie er ist und „die Grundfläche zu erwerben oder gegen Entschädigung rechtlich zu sichern“. Würde die Erbengemeinschaft Baulandpreise verlangen – wie Bürgermeister Frey befürchtet – müsste die Gemeinde für einen Weg, der eigentlich ihrer ist, also eine ganze Stange Geld ausgeben. Auch ein Nutzungsrecht wäre bestimmt nicht zum Nulltarif zu bekommen. Es handele sich um erschlossenes Gelände, teilt Architekt Bernd Dollt mit, der im Auftrag der Erbengemeinschaft in der Wörthstraße tätig ist und einen Verkauf an die Gemeinde nicht für ausgeschlossen hält. Bei dem Ortstermin im Oktober waren weder er noch einer der Eigentümer dabei. Deshalb hielt er bislang „die Verlegung des Wegs für das Richtigste.“ Gespräche habe es in dieser Angelegenheit zwischen Gemeinde und Erbengemeinschaft aber noch nicht gegeben. Die Verwaltung in Rülzheim soll nun eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung vorschlagen. Weil kürzlich in besagtem Gelände ein kapitaler Baum umgestürzt ist, ist ohnehin ein weiterer Termin vor Ort geplant. Dabei soll der Flächenbedarf für einen möglichen Ankauf ermittelt werden. Wie das Ganze endet, steht in den Sternen. Klar ist aber: Die Gemeinde muss die Kuh irgendwie vom Eis – oder in diesem Fall die Pferde zur Koppel – kriegen. Ohne Kosten wird das nicht ablaufen.

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