Kreis Germersheim Bewohner der Lachgasse wollen im Garten bauen

Einige Bewohner der Lachgasse (oberer Bildrand) würden gerne in zweiter Reihe bauen.
Einige Bewohner der Lachgasse (oberer Bildrand) würden gerne in zweiter Reihe bauen.

RÜLZHEIM. Die Gemeinde signalisiert grundsätzlich ihre Bereitschaft, den rückwärtigen Bereich der Anwesen in der Lachgasse zur Nachverdichtung zu überplanen. Die Kosten für die Pläne müssen die Grundstückseigentümer tragen, die bauen möchten.

Der Gemeinderat ermächtigte Ortsbürgermeister Reiner Hör (Aktive Bürger) einstimmig, mit den Grundstückseigentümern, deren Parzellen überplant werden sollen, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In dem wird die Kostenübernahme durch die Antragsteller geregelt.

Mehrere Eigentümer der Lachgasse hatten darum gebeten, einen Bebauungsplan für das Gebiet zu erstellen. Damit soll Baurecht im rückwärtigen Bereich ihrer Grundstücke geschaffen werden. Konkrete Angaben, was dort und in welchem Bereich gebaut werden soll, wurden vorerst nicht gemacht. Aus Sicht der Bauabteilung sind die Grundstücke für eine Nachverdichtung in zweiter Baureihe geeignet. Allerdings müssten vorher verschiedene Fragen abgearbeitet werden, wie Bauamtsleiter Sascha Schäffner deutlich machte.

So müssten Lärm, Boden sowie Umwelt- und Artenschutz untersucht sowie ein überschlägiges Bebauungskonzept erstellt werden. Die Erschließung der Grundstücke müsste entweder über die Vordergrundstücke der Lachgasse oder über eine innere Erschließung mit einer Anbindung an die Lachgasse oder die Bahnhofstraße erfolgen. Denkbar wäre auch ein Direktanschluss der einzelnen Grundstücke an die Bahnhofstraße. Da es sich hier „um ein reines Privatinteresse“, so die Verwaltung, handelt, müssen die Grundstückseigentümer alle anfallenden Kosten für Voruntersuchungen, Bebauungsplan und eventuelle Gutachten tragen.

Ist der Vertrag abgeschlossen, sollen die verschiedenen Untersuchungen erfolgen. Deren Ergebnisse werden dann dem Bauausschuss und dem Gemeinderat vorgestellt. Erst dann wird dieser entscheiden, ob für dieses Gebiet ein Bebauungsplan erstellt werden soll.

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