Kreis Germersheim Gaststätte wird zu „Aquarium“

Größtenteils einstimmig genehmigte der Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung bei seiner Sitzung am Donnerstag verschiedene private Bauvorhaben. Einige davon liegen im hinteren Bereich der Grundstücke. „Wir sind froh, dass Bauen im rückwärtigen Bereich erfolgt“, so Ortsbürgermeister Reiner Hör.

In der Max-Planck-Straße soll in einer früheren Gaststätte ein Fachgeschäft für Meerwasseraquaristik entstehen. Dafür sollen im rückwärtigen Gebäude zwei Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal eingebaut werden. Dies ist notwendig, weil die zu verkaufenden Fische und lebenden Korallen einen „erheblichen Wert des Firmenkapitals“ darstellen. Zudem benötigen solche Aquarien aufwendige Filter- und Salzanlagen, damit die Tiere überleben können. Störungen müssen umgehend erkannt und behoben werden. Laut Tierschutzgesetz ist hier eine Fürsorgepflicht vorgeschrieben. Wohnungen sind erforderlich. Dem Wunsch entsprach der Ausschuss einstimmig. Auf einem Grundstück in der Mittleren Ortsstraße soll ein Ein-Familien-Wohnhaus mit zwei Stellplätzen neu errichtet werden. Ein Stellplatz soll aber nicht auf dem Baugrundstück selbst, sondern auf einer Stellfläche eines in der Nähe liegenden Grundstücks angelegt werden. Erlaubt sind hier Einzel- oder Doppelhäuser. Mit der Errichtung des mittleren Reihenhauses wird die vorhandene Baulücke geschlossen, weshalb es sich nun um eine „Hausgruppe mit drei Reihenhäusern“ handelt, was nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Dieser muss fortgeschrieben werden. Der Ausschuss stimmte zu. Mit einer Gegenstimme stimmte der Ausschuss dem Neubau des ITK-Büro- und eines Kantinengebäudes mit einer Parkplatzanlage für 125 Fahrzeuge im Speyerer Tal (Gewerbegebiet Nord) zu. Obwohl die Höhe des Gebäudes die im Bebauungsplan festgeschriebene Gesamthöhe um 45 Zentimeter überschreitet, ist die „städtebaulich vertretbar“. Einstimmig entsprach der Ausschuss dem Wunsch eines Anwohners in der Bachgasse, eine im rückwärtigen Bereich des Grundstücks stehende Scheune für Wohnzwecke umzubauen. Dabei sollen die Umfassungswände im Erdgeschoss erhalten bleiben. In der gleichen Straße soll auf einem unbebauten Grundstück im hinten Bereich ein Neubau errichtet werden. An der Straßenfront ist der Bau einer Garage vorgesehen. Ein Anwohner in der Neufeldstraße darf ein zum Hof weisendes Fenster von 1,17 Meter auf 1,60 Meter vergrößern, ein Anwohner in der Hinteren Grabengasse darf ein Nebengebäude umbauen und eventuell aufstocken und für Wohnungszwecke ausbauen. An einem Gebäude in der Kolpingstraße darf eine verzinkte Außentreppe errichtet werden, um den Zugang zu einer im Obergeschoss neu errichteten Wohnung zu ermöglichen. |rud

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