Kreis Germersheim Gemeinde muss Geld an Land zurückzahlen

Die Gemeinde muss die ihr aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) zugeflossenen Zuweisungen für die Jahre 2012 bis 2014 in Höhe von 27.861 Euro zurückzahlen, weil sie nach Ansicht des Landes überhaupt nicht am KEF hätte teilnehmen dürfen. Der Rat stimmte der Vorgehensweise bei seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig zu.

Die Einführung des KEF ist eine Folgeerscheinung der angespannten Finanzsituation der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz. Seit 1. Januar 2012 soll er Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite zu reduzieren. Die Gemeinde Rülzheim hatte zu diesem Stichtag Liquiditätskredite in Höhe von 267.000 Euro, sagte der Leiter der Finanzabteilung, Jürgen Trauth. Demnach wären die Voraussetzungen für eine Teilnahme am KEF gegeben gewesen. Allerdings sei der Leitfaden für die Berechnungsweise damals etwas missverständlich formuliert gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass bei der Berechnung der Höhe der Liquiditätskredite auch „Bereinigungen“ hätten vorgenommen werden müssen. Danach hatte die Gemeinde nicht mehr ein Minus von 267.000 Euro, sondern ein Plus von 186.500 Euro vorzuweisen. Entsprechend hätten sie keinen Antrag für eine Teilnahme am KEF stellen dürfen. Damit fordert das Land seine Zuweisung in Höhe von 27.861 Euro wieder zurück. Ein Verschulden der Finanzabteilung liege nicht vor, sagte Bürgermeister Reiner Hör (Aktive Bürger). Der Antrag sei unter in Kenntnis der vorliegenden Informationen gestellt und auch von der Kreisverwaltung akzeptiert worden. Ein Schaden für Gemeinde sei nicht entstanden, weil „lediglich“ Zuweisungen zurückgezahlt werden müssten. Nach mehr als sechsmonatigen Verhandlungen habe man feststellen müssen, dass die Forderungen des Landes berechtigt waren und Gemeinde die Zuweisungen unberechtigt erhalten hatte. Deshalb sei eine Rückzahlung berechtigt und nachvollziehbar. „Wer unberechtigt Zuschüsse erhalten hat, muss diese auch wieder zurückzahlen“, so Trauth. Ob das Land für die unberechtigte Zuweisung Verzugszinsen fordert, wie dies Dr. Birgitta Hartenstein (CDU) angefragt hatte, sei derzeit nicht bekannt. Ob man sich gegen die Rückforderung wehren könne, „weil doch keiner genau wusste, wie die Sache zu handhaben ist“, fragte Ratsmitglied Günther Dreyer (Aktive Bürger) an. Eine Klage gar gegen das Land sei sinnlos, sagte Hör. Anderen Gemeinden gehe es, wenn auch auf anderer Grundlage, ähnlich. Daher sei es unwahrscheinlich, dass der Gemeinde- und Städtebund eine Grundsatzentscheidung anstreben werde. Da die Rückzahlung nicht im Haushalt eingeplant ist, muss diese außerplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung kann durch höhere Erträge beim Gemeindeanteil am der Einkommenssteuer erfolgen. Nach zwei von vier Raten zeichnet sich gegenüber der Haushaltsplanung für 2015 ein Plus von gut 70.000 Euro ab. (rud)

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