Zur Sache Maskenpflicht im Freien
Zwischen 5 Uhr und 21 Uhr besteht an folgenden Orten im Kreis die Verpflichtung, auch im Freien eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- Alle Kinderspielplätze in allen Kommunen des Landkreises Germersheim
- In der Stadt Germersheim: Rheinpromenade/ Rheinufer zwischen Germersheim und Sondernheim, Schleusenhaus Sondernheim, Ziegelei Sondernheim, Vorplatz Bürgerhaus Germersheim, Einkaufszentrum FMZ Germersheim (einschließlich Parkanlage und Festung) und die Parkanlage Festungspark „Fronte Lamotte“
- In der Verbandsgemeinde Hagenbach: Fähranlegestelle Neuburg, Vorplatz Gaststätte „Lautermuschel“ Neuburg und der Barbarossaplatz Hagenbach
- In der Verbandsgemeinde Rülzheim: Rheinpromenade/ Rheinufer Leimersheim, Fähranlegestelle Leimersheim
- In der Verbandsgemeinde Jockgrim: Vorplatz Bürgerhaus Jockgrim