Rülzheim Mit 1,54 Promille Auto in Garten gefahren

Neben einem Strafverfahren droht dem betrunkenen Autofahrer auch der Verlust des Führerscheins.
Neben einem Strafverfahren droht dem betrunkenen Autofahrer auch der Verlust des Führerscheins.

Freitagnacht gegen 3.30 Uhr befuhr ein Autofahrer die L493 von Herxheim in Richtung Rülzheim. In der Rechtskurve am Bahnübergang verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und kam erst im Garten einer Anwohnerin zum Stehen. Der Fahrer verletzte sich hierdurch nur leicht. Fahrzeug und Grundstück wurden laut Polizeibericht beschädigt; die genaue Schadenshöhe kann jedoch bislang noch nicht eingeschätzt werden. Im Gespräch mit dem Fahrzeugführer nahmen die Polizisten einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein Vorabtest ergab einen Alkoholpegel von 1,54 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde Blut entnommen und sein Fahrzeug wurde abgeschleppt. Dem 36-Jährigen droht nun neben dem Strafverfahren auch der Verlust seiner Fahrerlaubnis.

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