Ottersheim Neue Friedhofsgebühren festgesetzt

Auf dem Friedhof gelten neue Regeln.
Auf dem Friedhof gelten neue Regeln.

Die neue Friedhofsmauer in Ottersheim ist fertig. Zeit, die Gebühren für die Bestattungen dort festzulegen und die Nutzungsordnung anzupassen.

Für eine Urnengrabstätte vor einer Sandsteinmauer mit einem Nutzungsrecht von 30 Jahre werden 850 Euro an Gebühren erhoben, für eine Urnengrabstätte am Baum (Nutzungsrecht 30 Jahre) 720 Euro. Eine Urnengrabstätte mit Naturstein-Würfel an einer gewellten Betonmauer (30 Jahre) kostet ebenso 720 Euro wie eine Urnenrasengrabstätte mit Platte an einer gewellten Betonmauer (30 Jahre). Und für eine anonyme Urnengrabstätte am Baum (20 Jahre) werden 450 Euro erhoben.

Für Urnenstelen und Urnenbestattungen vor den Sandsteinmauern gelten fortan dezidierte Gestaltungsvorschriften für Namenstafeln und Schmuck. Die vor den Sandsteinmauern in drei Terrassen angelegten Bestattungsflächen pflegt die Gemeinde. Das Ablegen von Gegenständen an der Grabstätte sowie eigene Bepflanzungen sind verboten.

Es werden einheitliche Namenstafeln an der Sandsteinmauer verdübelt. Andere Befestigungsmöglichkeiten sind nicht zulässig. Urnengrabstätten unter Bäumen werden ebenfalls von der Gemeinde gepflegt. Auch dort sind einheitliche Namenstafeln vorgesehen, die an der glatten Betonmauer verdübelt werden. Gleiches gilt für Urnenrasenbestattungen vor den gewellten Betonmauern, nur dass dort keine Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt. Die geänderten Regeln gelten seit 1. Mai.

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