Kreis Germersheim Neues Wohngebiet im Ort geplant

Platz für Wohnungen: das „Alte Sägewerk“.
Platz für Wohnungen: das »Alte Sägewerk«.

Innerhalb von Jockgrim entsteht ein neues, rund 0,46 Hektar großes allgemeines Wohngebiet. Dies entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag. Das Gebiet liegt in der Buchstraße, war früher ein Sägewerk und ist im Moment nur mit zwei Wohnhäusern und Nebengebäuden bebaut.

Den Bebauungsplan „Altes Sägewerk“ gibt es bereits, er sah jedoch ein Mischgebiet vor. Der Eigentümer des Areals möchte es jetzt nachverdichten, also mehrere Wohngebäude dort bauen. In der Sitzung stellte Sonja Mazak vom Planungsbüro WSW (Kaiserslautern) den Entwurf vor und erläuterte die Schritte eines beschleunigten Bebauungsplan-Verfahrens. Dieses verkürzte Verfahren sehe nur eine Stufe vor, es sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Aufgrund der Nähe des neuen Wohngebietes zu einer Bahnlinie und wegen der direkten Nachbarschaft zu bestehenden Wohnvierteln sei jedoch ein Schalltechnisches Gutachten erforderlich. Das allgemeine Wohngebiet solle von der Buchstraße aus erschlossen werden, es gebe drei Untergebiete, in denen zwei- bis dreigeschossig gebaut werden dürfe. Der Bedarf an genaueren Informationen war unter den Ratsmitglieder groß. Sie hatten Fragen zum geplanten Baubeginn, beleuchteten kritisch die Anzahl der Stellplätze, wollten wissen, wie hoch die Gebäude werden und wie viel Wohnungen für die Mehrparteienhäuser vorgesehen seien. Mehrfach betonte Sonja Mazak, dass der Bebauungsplan nur den erlaubten Rahmen für die Gebäude vorgebe. Wie die Gebäude konkret aussehen werden, ihre Größe, die Höhe und die Inneneinteilung, werde erst detailliert geprüft, wenn ein Bauantrag gestellt wurde. Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025. Sie betrifft nur Flächen auf der Gemarkung Hatzenbühl und Rheinzabern, genauer das Gebiet rund um das weiträumige Mühlenanwesen zwischen den beiden Gemeinden. Dort werden durch die Fortschreibung eine Sonderbaufläche Freizeit/Erholung, eine Wohnbaufläche sowie Grünflächen ausgewiesen. Alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde müssen jedoch der Änderung zustimmen, da der Flächennutzungsplan für die gesamte Verbandsgemeinde gilt.

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