Kreis Germersheim Silberlöffel nicht abgegeben

„Wenn ich einen wertlosen Löffel mitnehme, ist das nicht strafbar“, meinte ein 79-Jähriger aus Osterburken. Im Prinzip ja, aber es kommt darauf an, wo und wie der Löffel gefunden wurde. Es ist Unterschlagung. Davon haben erstens Augenzeugen, die am Fundort des Silberlöffels waren, das Amtsgericht Germersheim überzeugt. Es verhängte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 15 Euro.

Ob der Löffel zweitens wertvoll war oder nicht, habe auch nicht der Hobby-Schatzgräber aus dem Odenwald-Neckar-Kreis zu entscheiden, sondern die zuständige Landesdirektion Kulturelles Erbe in Speyer. Den Löffel hatte er nämlich an der Römerstraße bei Rülzheim ausgegraben. Angelockt vom sagenhaften Barbarenschatz war der erfahrene Schatzsucher in die Südpfalz gereist. Er hoffte auf einen spektakulären Fund. Doch für ihn gab die Erde nur einen Silberlöffel her. Beim Ausgraben wurde er beobachtet, und ehe er wegfahren konnte, kam die Polizei. Die Beamten forderten ihn auf, den Fund ans Landesdenkmalamt zu schicken. Doch der 79-Jährige dachte nicht daran, den Löffel abzugeben. Erst bei einer Hausdurchsuchung wurde das Corpus delicti gefunden. Gleichzeitig musste sich der Schatzsucher sagen lassen, dass er überhaupt keine Genehmigung gehabt hatte, an der Römerstraße in Rülzheim zu graben. Womit er auch noch gegen das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz verstoßen hatte. Bußgelder bis zu 500 Euro können wegen Raubgräbereien verhängt werden. Die Fachleute von der Landesdirektion ordneten in einem Gutachten den Löffel in das 18. bis 19. Jahrhundert ein. Der reine Materialwert sei circa 100 Euro. Unschätzbar sei indes der Schaden, der durch die Raubgräberei angerichtet werde. Das Zusammenspiel aller Faktoren der Auffindesituation könne nicht mehr dokumentiert werden. Gerade in der Südpfalz seien durch kriegerische Auseinandersetzungen viele Siedlungen verschwunden. Ohne fachgerechte archäologische Arbeit gingen der Forschung durch die Raubgräberei wichtige Indizien verloren. Der Angeklagte winkte ab. Er glaubt, dass der Löffel in einem Schützengraben des 2. Weltkrieges lag und einmal einem Soldaten gehört habe. Sei doch ein Industriestempel auf dem Löffel und schon deshalb könne er keine 200 Jahre alt sein. Am Rande der Verhandlung berichtete er stolz über seine Erfolge. Einsicht in die Arbeit der Archäologen zeigte er nicht. Da ein weiteres Gutachten hätte eingeholt und weitere Zeugen hätten gehört werden müssen – großer Aufwand für einen kleinen Silberlöffel – wurde das Verfahren am Ende eingestellt. (mldh)

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