Kreis Germersheim Speyerer übernimmt den Landkreis Germersheim

Das königliche Bezirksamt Germersheim (links im Bild, heute: Finanzamt) am Königsplatz, in den Jahren von 1867 bis 1884 Dienstsi
Das königliche Bezirksamt Germersheim (links im Bild, heute: Finanzamt) am Königsplatz, in den Jahren von 1867 bis 1884 Dienstsitz des Bezirksamtmannes Emmerich Joseph von Moers.

Nach dem Tod von Bezirksamtmann Megele im April 1867 blieb der Posten des ranghöchsten Beamten im Bezirk Germersheim zunächst unbesetzt, bis mit Emmerich Joseph von Moers einem gebürtiger Speyerer zum 1. Juli 1867 dieses Amt überragen wurde.

Emmerich Joseph hatte am 12. Februar des Jahres 1825 in Speyer als Sohn des Handelsmannes Gustav Adolph von Moers und dessen Ehefrau Anna Susanna Maria Bozzini das Licht der Welt erblickt. Ein namhafter Vorfahre, Johannes Baptista Bozzini, Sohn italienischer Einwanderer und Großvater des späteren Bezirksamtmannes, war zu Beginn des 19. Jahrhunderts, während seiner Zeit als „Doctor der Medizin und Stadtphysikus zu Francfurt“ durch die Erfindung eines medizinischen Endoskop bekannt geworden. Auf die Schulzeit in Speyer folgten von 1845 bis 1848 philosophische, juristische und wirtschaftwissenschaftliche Studien an der Universität München, die in der ersten theoretischen Prüfung am 18. Oktober 1848 ihren Abschluss fanden. Im Anschluss absolvierte von Moers die vorgeschriebenen Vorbereitungszeiten zunächst beim Landkommissariat Speyer, danach bei den Bezirksgerichten in Kaiserslautern und in Zweibrücken. Bis zum 15. August 1854 übte Emmerich von Moers das Amt des Polizeikommissärs in Neustadt an der Weinstraße aus. Vermutlich fiel in diese Zeit die Eheschließung mit seiner aus Neustadt stammenden Frau Margaretha Ida Georgina Kempf, von der er 1869 Jahr allerdings wieder geschieden wurde. 1854 wurde Emmerich Joseph von Moers zum Landkommissariats-Aktuar in Pirmasens ernannt, wo er über zehn Jahre lang in dieser Funktion verblieb. Erst am 21. November 1864 erfolgte die Ernennung zum Bezirksamtsassessor in Kaiserslautern. Knapp drei Jahre später trat von Moers die Stelle als Bezirksamtmann in Germersheim an, die durch den Tod von Joseph Megele frei geworden war. Die zur dienstlichen Beurteilung des Beamten erstellten Qualifikationslisten enthalten eine Reihe von Angaben, die das dienstliche wie das private Leben widerspiegeln. Danach stufte man von Moers im Hinblick auf seine „Anhänglichkeit an den Monarchen und das erhabene Regenten Haus“ als „unbedenklich“ ein, was gleichermaßen auch für seine Haltung zur „Verfassung und die geheiligten Rechte der Krone“ galt. Den „moralischen Wandel im Privatleben“ beurteilte man als „ausgezeichnet“, die ihm übertragenen Geschäfte der Verwaltung führte er „sehr rührig und strebsam“. In seine Zeit als Germersheimer Bezirksamtmann fiel die Verleihung des Ritterkreuzes 1. Klasse des Verdienstordens vom Heiligen Michael, mit dem man im Jahr 1878 seine Verdienste würdigte. Fünf Jahre später sprach man von Moers aufgrund seiner „ersprießlichen Thätigkeit aus Anlass der jüngsten Hochwasserkatastrophe“ die volle Anerkennung seitens der Regierung der Pfalz in Speyer aus. Eine weitere Auszeichnung (wohl ebenfalls im Zusammenhang mit seinem Engagement beim Hochwassereinsatz) stellte das 1884 verliehene Ritterkreuz 1. Klasse des großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen dar, mit man den Bezirksamtmann „wegen seiner verdienstvollen und freundnachbarlichen Thätigkeit in Zeiten der Noth & Gefahr“ bedachte. In Germersheim, wo von Moers seit 1. Juli 1867 als Bezirksamtmann (heute: Landrat) im Amt war, kam es im Herbst des Jahres 1874 zu einem Vorfall, der nicht nur aktenkundig wurde, sondern u.a. auch in der „Kaiserslauterer Zeitung“ einen mit feiner Ironie kommentierten Widerhall fand: Ein Gymnasiallehrer, der dem an einem nebligen Novemberabend durch die Gassen des Festungsstädtchen spazierenden Bezirksamtmann begegnete, hatte diesen beim Vorübergehen nicht gegrüßt! Von Moers stellte den Pädagogen aufgebracht zur Rede, wies diesen daraufhin, dass er schließlich der ranghöchste Beamte des Bezirks sei und nannte ihn „Flegel“. Der „Fall“ schlug hohe Wellen, die bis zum Innenministerium in München reichten, wo man dem Bezirksamtmann einen disziplinarischen Verweis erteilte. Selbst die überregionale Presselandschaft nahm von dem Vorfall erheitert Kenntnis, so dass sogar der „Nürnberger Anzeiger“ den Sachverhalt mit einem eigenen Beitrag und einem Spottgedicht mit dem Titel „Etwas Gereimtes aus der fröhlichen Pfalz“ seinen Lesern näherbrachte. An dessen Ende hieß es: „Der Fall ist Wahrheit, nur die Reime sind Dichtung. Doch uns erübrigt, das eine zu fragen, derweil das passierte in unseren Tagen: Sind die Amtmänner in ihren Bezirken was man ’Pascha’ nennt unter den Türken?“ 1879 waren diese Dinge bereits wieder vergessen, als man das 25-jährige Dienstjubiläum des Beamten in großen Stil, mit zahlreichen „Toasts“ und Lobreden auf die Verdienste Emmerich von Moers um den Bezirk Germersheim im „Salmen“ in der Königstraße feierte, so dass sogar die „Pfälzer Zeitung“ dem Ereignis, an dem 80 Personen teilnahmen, im Anschluss einen eigenen Beitrag widmete. Wenige Wochen danach fühlte sich streitbare Bezirksamtmann von einem jungen Offizier der Garnison Germersheim kompromittiert, der sich nicht nur in auffälliger Weise darum bemüht hatte, nähere Beziehungen zur Familie von Moers zu knüpfen, sondern auch das Gerücht von einer bevorstehenden Verlobung mit einer Tochter der Familie verbreitet hatte. Die Diskussion führte schließlich zu einer anhaltenden Verstimmung zwischen dem Bezirksamtmann und Oberstleutnant von Sauer, der zur damaligen Zeit das 2. Fuß-Artillerie-Regiment kommandierte, dem der betreffende Offizier angehörte. 1882 kandidierte von Moers als Abgeordneter für den bayerischen Landtag, wovon ihm seitens des Pfälzischen Regierungspräsidenten Paul von Braun allerdings nachdrücklich abgeraten wurde. In den 1880er Jahren bewarb sich Emmerich Joseph von Moers, der zu diesem Zeitpunkt bereits „seit längerer Zeit an einem Halsübel“ litt und „in der eingeschloßenen schweren Luft in Germersheim“ keine Linderung fand und sich einer Operation in Heidelberg unterziehen musste, um einen „gesunderen Amtssitz“ in Kaiserslautern oder in Speyer. Erst im Herbst des Jahres 1884 verfügte König Ludwig II während seines Aufenthaltes auf der Insel Herrenwörth (Chiemsee), den Sohn der Domstadt zum 16. Oktober 1884 auf die Stelle des Bezirksamtmannes in Speyer zu versetzen. Am Ende seiner 17 Jahre andauernden Amtszeit in Germersheim schenkten sämtliche Gemeinden des Bezirks dem scheidenden Beamten einen silbernen Tafelaufsatz, „in aufrichtiger Anerkennung für die mannigfaltigen Verdienste“, die er sich im Lauf der Zeit erworben hatte. Die Frage, ob von Moers dieses Geschenk überhaupt annehmen dürfe, musste König Ludwig II. persönlich entscheiden, dem man diesen Vorgang im November 1884 auf Schloss Hohenschwangau vortrug. Vermutlich waren es gesundheitliche Probleme, die von Moers im Juni 1888 dazu bewogen, erneut einen knapp zweimonatigen Geschäftsurlaub zu beantragen. Auch im folgenden Jahr fiel der Speyerer Bezirksamtmann erneut aus und begab sich zu einem Luftkurort in der Schweiz, wo er sich Linderung für sein Asthma-Leiden erhoffte. Am 11. November 1899 musste der Speyerer Bezirksamtsassessor Dilg dem Ministerium des Innern in München melden, dass der Amtsvorstand, Regierungsrat und Bezirksamtsassessor Emmerich Joseph von Moers, am 10. November 1889 in der Domstadt verstorben war.

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