Rülzheim Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung: Stinkefinger gezeigt

Diese Geste eines Fahrradfahrers gegenüber Polizeibeamten hat ein Nachspiel.
Diese Geste eines Fahrradfahrers gegenüber Polizeibeamten hat ein Nachspiel.

Polizisten kontrollierten am Dienstagmittag in der Rheinzaberner Straße in Rülzheim einen 21-jährigen Fahrradfahrer, der während seiner Radtour mit dem Handy am Ohr telefonierte. Deshalb soll er ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro bezahlen. Doch damit nicht genug. Nach der Kontrolle zeigte er den Beamten noch den Mittelfinger, weshalb er sich laut Polizeibericht zusätzlich in einem Strafverfahren für sein Verhalten verantworten muss.

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